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Bestimmungsgemäßer Einsatz - Jungheinrich Under Pallet Carrier Largersystem Betriebsanleitung

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Bestimmungsgemäßer Einsatz
HINWEIS
Die maximal aufzunehmende Last ist auf dem Typenschild des UPC-Shuttles und auf
dem Tragfähigkeitsschild des Regals angegeben. Diese Angaben dürfen nicht
überschritten werden. Das Mindestgewicht der aufzunehmenden Last beträgt aus
Sicherheitsgründen 200 kg.
Typenschild des UPC-Shuttles, siehe Seite 46.
Tragfähigkeitsschild des Regals, siehe Seite 54.
Die folgenden Tätigkeiten sind bestimmungsgemäß und erlaubt:
– UPC-Shuttles nur im dafür vorgesehenen Regal betreiben, siehe Seite 47.
– Heben, Senken und Transportieren von Lasten im Regal.
– Transport des UPC-Shuttles nur mit Flurförderzeugen durchführen, die eine
ausreichende Resttragfähigkeit besitzen:
– Abstand zwischen den Gabelzinken des zum Transport verwendeten
Flurförderzeugs auf mindestens 570 mm einstellen.
– Ladungsträger (Paletten) im Regal ausschließlich quer ein- und ausgelagern, siehe
Seite 158.
Die folgenden Tätigkeiten sind verboten:
– Transport des beladenen UPC-Shuttles mit einem Flurförderzeug.
– Betrieb des UPC-Shuttles im nicht dafür vorgesehenen Regal.
– Befördern und Heben von Personen.
– Schieben oder Ziehen von Lasten, anderer Shuttle oder Fahrzeugen im und
außerhalb des Palettenkanals.
Anforderungen an die zu verwendenden Ladungsträger (Paletten):
– Die einzulagernden Euro- und Industriepaletten müssen der DIN EN 13698-1/2
entsprechen, sofern die Auftragsbestätigung keine abweichenden Angaben macht.
– Die einzulagernden Chemiepaletten müssen der VCI/APME entsprechen, sofern
die Auftragsbestätigung keine abweichenden Angaben macht.
– Maximale zulässige Durchbiegung in der Palettenmitte:
– Europalette / Industriepalette: 25 mm
– Chemiepalette (CP3,CP8,CP9): 20 mm
Z
Mögliche Ladungsträger (Paletten) in Abhängigkeit der UPC-Shuttlevarianten,
siehe Seite 38.
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