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Pflichten Des Betreibers - Jungheinrich ETV 110 Betriebsanleitung

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– Befahren von Steigungen bis maximal 15 %.
– Gefälle quer oder schräg befahren ist verboten. Die Last ist bergseitig zu transpor-
tieren.
– Einsatz im teilöffentlichen Verkehr.
NOTICE
Für Einsätze unter extremen Bedingungen ist für das Flurförderzeug eine
spezielle Ausstattung und Zulassung erforderlich.
Der Einsatz in Exschutzbereichen ist nicht zulässig.
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Pflichten des Betreibers

Bei einem Anwender eines Flurförderzeuges kann es sich je nach dem in dieser Be-
triebsanleitung genannten Kontext um mehrere Personen handeln; dazu gehört der
Eigentümer des Flurförderzeuges, alle Personen, die das Flurförderzeug leasen oder
leihen sowie der Betreiber gemäß ANSI / ITSDF B56.1. In der Regel ist der Arbeitge-
ber der Anwender, während dessen Angestellte häufig die Aufgaben des Bedieners
im Rahmen der OSHA-Vorschriften wahrnehmen. Jeder Anwender muss die gelten-
den Regeln und Vorschriften in Bezug auf die Verwendung und Bedienung des Flur-
förderzeuges kennen und anwenden. Die Bedienungsanweisungen gelten für alle
Anwender und richten sich an die Personen, die das Flurförder-zeug tatsächlich be-
treiben.
Der Bediener und Betreiber muss dafür sorgen, dass das Flurförderzeug sachgemäß
und nur innerhalb seiner konstruktionsbedingten Grenzen verwendet wird und dass
alle Gesundheitsrisiken für Bediener oder Dritte vermieden werden. Darüber hinaus
muss sichergestellt sein, dass die relevanten Unfallverhütungsvorschriften und alle
sicherheitsrelevanten Bestimmungen sowie die Betriebs-, Instandhaltungs- und War-
tungsvorschriften eingehalten werden. Der Bediener und Betreiber muss außerdem
dafür sorgen, dass alle Personen, die das Flurförderzeug bedienen, diese Betriebs-
anleitung gelesen und verstanden haben. Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen,
dass alle Bediener des Flurförderzeugs die vorliegenden Bedienungsanweisungen
gelesen und verstanden haben und dass sie alle Schulungen und Eignungsprüfun-
gen absolviert haben, die gesetzlich erforderlich sind, bevor Arbeiten mit dem Flur-
förderzeug ausgeführt werden.
Die Bediener und Benutzer sollten verstehen, dass sich der Betrieb des Fahrzeugs
verändert, wenn die Funktionen von bemannten Flurförderzeugen automatisiert (zum
Beispiel schienengeführte Flurförderzeuge oder Flurförderzeuge mit Induktivführung)
werden, und sich daraus Veränderungen der Leistungseigenschaften und Wartungs-
verfahren sowie zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen ergeben.
Bei der Erweiterung eines bemannten Flurförderzeugs durch eine Automatikfunktion
müssen die Auswirkungen der Automatisierung auf alle anderen Funktionen berück-
sichtigt werden. Gegebenenfalls ist es erforderlich, auch andere Funktionen in einem
gewissen Ausmaß zu automatisieren.
NOTICE
Wenn diese Betriebsanleitung nicht beachtet wird, verliert die Garantie ihre
Gültigkeit. Dies gilt auch, wenn der Kunde und/oder Dritte die Maschine ohne
die Genehmigung unseres Kundendienstes auf unsachgemäße Weise
reparieren oder verändern.
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