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Jungheinrich Under Pallet Carrier Largersystem Betriebsanleitung Seite 134

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Wird die Sicht nach vorn beeinträchtigen, muss das zum Transport verwendete
Flurförderzeug mit hinten befindlicher Last fahren. Ist dies nicht möglich, muss eine
zweite Person als Einweiser so neben dem Flurförderzeug hergehen, dass sie den
Fahrweg einsehen und gleichzeitig mit dem Bediener Blickkontakt halten kann. Dabei
nur im Schritttempo und mit besonderer Vorsicht fahren. Das zum Transport
verwendete Flurförderzeug muss sofort zum Stillstand gebracht werden, sobald der
Sichtkontakt zwischen Einweiser und Bediener verlorengeht.
Rückspiegel ausschließlich zur Beobachtung des rückwärtigen Verkehrraumes
benutzen. Sind Sichthilfsmittel (Spiegel, Monitor, usw.) erforderlich, um eine
ausreichende Sicht zu gewährleisten, so ist das Arbeiten mit diesen Hilfsmitteln
sorgfältig zu üben.
Befahren von Aufzügen mit Flurförderzeugen beim Transport des UPC-
Shuttles
Aufzüge dürfen nur befahren werden, wenn diese über eine ausreichende
Tragfähigkeit verfügen, nach ihrer Bauart für das Befahren geeignet und vom
Betreiber für das Befahren freigegeben sind. Dies ist vor dem Befahren zu prüfen.
Das zum Transport verwendete Flurförderzeug muss mit dem UPC-Shuttle voran in
den Aufzug gefahren werden und eine Position einnehmen, die ein Berühren der
Schachtwände ausschließt.
Personen, die im Aufzug mitfahren, dürfen den Aufzug erst betreten, wenn das
Flurförderzeug sicher steht, und müssen den Aufzug vor dem zum Transport
verwendeten Flurförderzeug verlassen.
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