VORSICHT!
Absturzgefahr von ungesicherter Last
Beim Transport von Lasten im Palettenkanal besteht Absturzgefahr der
ungesicherten Last. Die Last muss so gesichert sein, dass sie sich nicht verschieben
lässt und sich keine Einzelteile lösen oder herabfallen können.
Transport von loser (ungesicherter) Last ist verboten.
Abhängig von der Beschaffenheit der Last ist eine geeignete Ladungssicherung
erforderlich, die ein Herabfallen der Last (z. B. Kartons) von der Palette verhindert.
Beispiel:
Last auf der einzulagernden Palette mit Folie umwickeln und so gegen Absturz
sichern. Darauf achten, dass die Folie nicht aus der Palettenkontur herausragt und
nicht unter die Kufen gestreckt oder gewickelt wurden. Dies würde zu Störungen
beim Ein- oder Auslagern der Palette führen.
Last gleichmäßig auf der einzulagernden Palette verteilen.
133