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Fußbodenbeschaffenheit; Fußbodentragfähigkeit; Fußbodendurchbiegung - Jungheinrich Under Pallet Carrier Largersystem Betriebsanleitung

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3.1
Fußbodenbeschaffenheit
Für den Hallenboden wird eine Mindestbetongüte C20/25 mit entsprechender
Bewehrung (EN 206-1) vorausgesetzt. Der Hallenboden muss mindestens 20 cm
dick sein und eine Bodenverankerung mit Spreizdübeln zulassen (Bohrtiefe: ca. 15
cm).
Bei
aggressiven
Schutzmaßnahmen erforderlich, um Korrosionsbildung zu verhindern. Diese Kosten
sind in unseren Angeboten ohne gesonderte Absprache ebenfalls nicht
berücksichtigt.
3.2
Fußbodentragfähigkeit
Gemäß den Vorschriften der DIN EN 15512 und DIN 15629 sowie den Hinweisen in
der EN 15635 müssen die Aufstellflächen für Lagereinrichtungen und Geräte so
beschaffen sein, dass die Eigengewichte und zulässigen Nutzlasten sicher
aufgenommen werden.
Die zulässige Bodenpressung des Fußbodens darf den angegebenen Wert aus dem
Regal nicht unterschreiten.
Der Betreiber des Regals muss gewährleisten, dass der Fußboden die Lasten aus
den Regalständern aufnehmen kann.
Hierbei sind die maximale Flächenlast der gesamten überdeckten Fläche und die
Punktlast der über die Ständerfüße eingeleiteten Kräfte zu berücksichtigen.
3.3
Fußbodendurchbiegung
Bei der Errichtung von Regalanlagen auf Zwischendecken kann besonders die
Durchbiegung erheblichen Einfluss auf die Funktion von Lagereinrichtungen haben.
Für stationäre Lagereinrichtungen darf die max. Durchbiegung, bezogen auf die
größte Spannweite, nicht größer als 0,75 x 1/500 sein.
Für verfahrbare Lagereinrichtungen darf die Durchbiegung nicht größer als 0,75 x 1/
1000 sein, bei max. Tangentenneigung TGX < 3/1000.
50
oder
magnesitgebundenen
Fußböden
sind
spezielle

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