KAPITEL 4
GEFAHR
Die beim Ankuppeln des Anhängers helfende Person muss sich an einer Stelle aufhalten,
die vom Bediener des Schleppers die ganze Zeit über eingesehen werden kann. Beim
Ankuppeln mit besonderer Vorsicht vorgehen und sich nicht Gefahrenbereichen
aufhalten.
ACHTUNG
Es ist verboten, den zweiten Anhänger auf einem anderen Gestell als im zweiachsigen
System anzukuppeln.
Die manuelle Kupplung am Heck ist ausschließlich für das Schleppen eines zweiten
Anhängers bestimmt, dessen Gesamtgewicht 6.100 kg nicht überschreiten darf.
An einen Anhänger mit Auffahrbremse darf kein zweiter Anhänger angeschlossen werden.
4.4 BELADUNG UND SICHERUNG DER LADUNG
4.4.1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN BEZÜGLICH DES BELADEVORGANGS
Bevor mit dem Beladen begonnen wird, muss sichergestellt sein, dass die Wände und der
Schieber der Auslaufgosse richtig geschlossen sind. Der Anhänger muss in einer Linie mit
dem Schlepper aufgestellt und an den Schlepper angekuppelt werden. Die Beladung darf nur
dann erfolgen, wenn der Anhänger auf einem ebenen Grund steht.
Unabhängig von der Art der Ladung hat der Benutzer die Pflicht, die Ladung so zu sichern,
dass sie sich nicht frei bewegen kann und die Straße nicht verschmutzt. Wenn dies nicht
möglich ist, ist der Transport einer solchen Ladung untersagt.
Material, dessen Kontakt mit der Lackierung oder den Stahlflächen Beschädigungen
verursachen können, müssen in dichten Verpackungen transportiert werden (Säcke, Kisten,
Fässer usw.). Nach dem Transport solch eines Materials muss der Ladekasten gründlich mit
einem starken Wasserstrahl abgespült werden.
Beim Transport von Material, das den Boden des Ladekastens punktförmig belastet, muss
der Boden durch Unterlegen von dicken Brettern, Sperrholzplatten oder anderem Material mit
ähnlichen Eigenschaften geschützt werden.
4.11
Pronar T654/2