Pronar T654/2
Volumengütern muss beim Fahren auf geneigtem Gelände mit großer Vorsicht
vorgegangen werden.
• Der vom Schlepper abgekuppelte Anhänger muss mit der Feststellbremse und
eventuell mit den Radkeilen oder anderen Elementen ohne scharfe Kanten
gesichert werden. Das Abstellen eines ungesicherten Anhängers ist nicht
zulässig. Im Falle einer Panne des Anhängers auf dem Randstreifen anhalten,
ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, und den Halteplatz gemäß den
Verkehrsvorschriften kennzeichnen.
• Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen muss der letzte Anhänger des Zuges mit der
Kennzeichnungstafel
gekennzeichnet werden, die an der Heckbordwand des Ladekastens anzubringen
ist.
• Der Schlepperfahrer ist verpflichtet, den Anhänger mit einem geprüften oder
zugelassenen rückstrahlenden Warndreieck auszustatten.
• Bei Fahrt sind die Verkehrsregeln zu beachten, die Änderung der Fahrtrichtung
durch Blinker anzuzeigen, das Beleuchtungs- und Warnleuchtensystem sauber
zu
halten
Beleuchtungsanlage
Beleuchtungselemente müssen unverzüglich repariert oder durch neue ersetzt
werden.
• Spurrillen, Schlaglöcher, Gräben und das Fahren auf dem Randstreifen sind zu
vermeiden. Eine Durchfahrt durch solche Hindernisse kann zu einer starken
Neigung des Schleppers und Anhängers führen. Dies ist besonders zu
berücksichtigen, weil der Schwerpunkt des beladenen Anhängers (insbesondere
mit Volumenladung) die Fahrsicherheit ungünstig beeinflusst. Das Fahren in der
Nähe des Straßenrandes oder von Straßengräben ist aufgrund der Gefahr eines
Abrutschens des Bodens unter den Rädern des Schleppers oder Anhängers
gefährlich.
• Die Fahrtgeschwindigkeit muss vor Kurven und bei der Fahrt auf unebenem
Gelände oder auf Gelände mit Gefälle entsprechend verringert werden.
für
bauartbedingt
und
für
einen
zu
sorgen.
4.20
langsam
einwandfreien
technischen
Beschädigte
oder
KAPITEL 4
fahrende
Fahrzeuge
Zustand
der
verloren
gegangene