Pronar T654/2
Zu den Pflichten des Benutzers in Bezug auf die Wartung der Hydraulikanlage gehören
ausschließlich:
• Prüfung der Dichtigkeit und visuelle Kontrolle der Anlage,
• Kontrolle des technischen Zustands der Hydraulikstecker.
5.4.2
KONTROLLE DER DICHTIGKEIT DER HYDRAULIKANLAGE
Umfang der Wartungsarbeiten
Den Anhänger an den Schlepper ankoppeln.
Alle Leitungen der Hydraulikanlage gemäß den Anweisungen in der
Bedienungsanleitung anschließen.
Die Anschlüsse und Zylinder reinigen (Zylinder der Kippvorrichtung sowie
Zylinder der Hydraulikbremse).
Ein paar Kippvorgänge des Ladekastens rück- und seitwärts durchführen.
Das Bremspedal des Schleppers mehrmals betätigen.
Die Hydraulikzylinder und Leitungen auf Dichtigkeit prüfen.
Die Verbindungen nachziehen, wenn Feuchtigkeitsspuren sichtbar sind.
Im Falle der Feststellung einer Verölung auf dem Gehäuse des Hydraulikzylinders ist die Art
der Undichtigkeit zu prüfen. Bei vollständig ausgefahrenem Zylinder sind die Dichtungsstellen
zu kontrollieren. Kleine Undichtigkeiten, wie „Ausschwitzungen" sind erlaubt. Wenn hingegen
„tröpfchenartiges" Austreten des Hydrauliköls festgestellt wird, muss der Betrieb des
Anhängers eingestellt werden, bis die Störung behoben ist. Wenn solch ein Defekt am
Zylinder des Bremssystems auftritt, ist das Fahren mit dem Anhänger verboten, bis die
Störung behoben ist.
Kontrolle der Dichtigkeit:
Wenn der Anhänger mit einer Hydraulikbremse ausgestattet ist
(Sonderausstattung).
• Nach der ersten Betriebswoche,
• Alle 12 Betriebsmonate,
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KAPITEL 5