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Selbstständiger Transport Durch Den Benutzer; Umweltgefährdung - Pronar T654/2 Bedienungsanleitung

Landwirtschaftsanhänger
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Pronar T654/2
Während der Verladungsarbeiten ist besonders zu beachten, dass die Lackschicht oder
Ausstattungselemente der Maschine nicht beschädigt werden. Das Eigengewicht des
Anhängers im Fertigzustand wird in der Tabelle (3.1) angegeben.
1.5.2 SELBSTSTÄNDIGER TRANSPORT DURCH DEN BENUTZER
ACHTUNG
Beim selbstständigen Transport muss sich der Schlepperfahrer mit der vorliegenden
Bedienungsanleitung vertraut machen und die dort aufgeführten Anweisungen befolgen.
Falls der Käufer den Anhänger nach dem Kauf selbst transportiert, muss er sich mit der
Bedienungsanleitung des Anhängers vertraut machen und die dort enthaltenen Anweisungen
befolgen. Selbstständiger Transport bedeutet, dass der Anhänger mit eigenem Schlepper
zum Zielort transportiert wird. Die Fahrgeschwindigkeit ist den aktuellen Wetterbedingungen
anzupassen, wobei die zulässige konstruktionsbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht
überschritten werden darf.
1.6 UMWELTGEFÄHRDUNG
Aufgrund der beschränkten biologischen Abbaubarkeit des Hydrauliköls stellt ausgeflossenes
Hydrauliköl eine direkte Gefahr für die Umwelt dar. Aufgrund der schwachen Löslichkeit von
Öl in Wasser ruft es bei lebenden Organismen keine starken Vergiftungserscheinungen
hervor. In Gewässer gelangtes Öl kann zu einer Verringerung des Sauerstoffgehalts im
Wasser führen.
Bei Reparatur- und Wartungsarbeiten, bei denen das Risiko eines Ölaustritts besteht, sind
die Arbeiten in Räumen mit ölbeständigem Boden durchzuführen. Falls Öl in die Umwelt
gelangt, muss zuerst die Ausflussquelle abgesichert und anschließend das ausgeflossene Öl
mithilfe verfügbarer Mittel gesammelt werden. Die Ölreste sind mit einem Bindemittel zu
sammeln oder mit Sand, Sägemehl oder anderen bindenden Stoffen zu vermischen. Das
gesammelte Öl ist in dichten, gekennzeichneten und kohlenwasserstoffbeständigen
Behältern aufzubewahren. Die Behälter müssen von Wärmequellen, leicht brennbaren
Stoffen und Nahrungsmitteln ferngehalten werden.
1.14
KAPITEL 1
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