KAPITEL 2
• Die Montage und Demontage der Aufsatzwände unter Verwendung von
Podesten, Leitern oder Rampen mit geeigneter Höhe durchführen. Der Zustand
dieser Vorrichtungen muss den Benutzer vor einem Sturz sichern. Die Arbeit
muss mindestens von zwei Personen durchgeführt werden.
• Der Benutzer ist verpflichtet, sich mit dem Aufbau, der Funktionsweise und den
Sicherheitsregeln für den Betrieb des Anhängers vertraut zu machen.
2.1.2 AN- UND ABKUPPELN DES ANHÄNGERS AN DEN SCHLEPPER
• Es ist verboten, den Anhänger an den Schlepper anzukuppeln, wenn er die
Anforderungen des Herstellers nicht erfüllt (minimaler Leistungsbedarf des
Schleppers, unpassende Anschlüsse usw.) – vergleichen Sie die Tabelle (1.2)
ANFORDERUNGEN AN DEN SCHLEPPER. Vor dem Ankuppeln des Anhängers
ist sicherzustellen, dass das Öl in der externen Hydraulikanlage des Schleppers
mit dem Hydrauliköl des Anhängers gemischt werden kann.
• Vor dem Ankuppeln des Anhängers ist sicherzustellen, dass sich beide Anhänger
in einem technisch funktionsfähig Zustand befinden.
• Zum Ankuppeln des Anhängers muss die geeignete Kupplung des Schleppers
verwendet werden. Nach dem Ankuppeln des Anhängers ist die Sicherung der
Anhängerkupplung zu prüfen. Lesen Sie die Betriebsanleitung des Schleppers
genau durch. Wenn der Schlepper mit einer automatischen Kupplung
ausgestattet ist, muss sichergestellt werden, dass der Kupplungsvorgang
vollständig abgeschlossen wurde.
• Während des Anbaus muss mit Vorsicht vorgegangen werden.
• Während des Ankuppelns darf sich niemand zwischen dem Schlepper und dem
Anhänger befinden.
• Das Abkuppeln des Anhängers vom Schlepper ist bei angekipptem Ladekasten
verboten.
• Das An- und Abkuppeln des Anhängers darf nur dann erfolgen, wenn die
Maschine mithilfe der Feststellbremse gesichert ist.
2.3
Pronar T654/2