KAPITEL 2
• Es ist verboten, den Anhänger ungesichert abzustellen. Ein vom Schlepper
abgekuppelter Anhänger muss mit der Feststellbremse und durch Unterlegen der
Radkeile oder von Gegenständen ohne scharfe Kanten vor dem Wegrollen
gesichert werden.
• Vor dem Fahrtbeginn ist sicherzustellen, dass der Anhänger korrekt an den
Schlepper angekuppelt wurde und insbesondere das der Kupplungsbolzen richtig
gesichert ist.
• Die von der Zugkupplung übertragene Stützlast beeinflusst die Lenkbarkeit des
Schleppers.
• Das Fahren mit angehobenem Ladekasten ist verboten.
• Vor Fahrtbeginn ist sicherzustellen, dass die Kippbolzen, die den Ladekasten mit
dem unteren Rahmen verbinden, sowie die Bolzen der Wände (bei Verwendung
von aufsatzwänden) vor einem selbsttätigen Herausfallen gesichert sind. Die
Sicherung des Schiebers der Heckbordwand prüfen. Es ist sicherzustellen, dass
alle Wände und Aufsatzwände richtig verschlossen sind.
• Vor jeder Benutzung des Anhängers ist sein technischer Zustand, vor allem
hinsichtlich der Sicherheit zu prüfen. Vor allem ist der technische Zustand der
Kupplungsvorrichtung,
Anhängerbeleuchtung sowie die Anschlüsse der Hydraulik- und Druckluftanlage
sowie der Elektroinstallation zu prüfen.
• Vor der Fahrt ist zu prüfen, ob die Feststellbremse gelöst und der
Bremskraftregler in die richtige Position eingestellt ist (betrifft die Druckluftanlagen
mit handbetätigter 3-stufiger Bremskraftregelung).
• Der Anhänger ist für die Fahrt mit einer Neigung von maximal 5° ausgelegt. Bei
der Fahrt auf einem Gelände mit dieser Neigung muss die Geschwindigkeit
entsprechend angepasst werden und es ist mit äußerster Vorsicht vorzugehen.
Das Fahren des Anhängers auf Geländen mit einer größeren Neigung kann
infolge des Stabilitätsverlusts zum Umkippen des Anhängers führen. Bei längerer
Fahrt auf abfälligem Gelände besteht die Gefahr des Verlusts der Bremswirkung.
des
Fahrwerks,
2.9
Pronar T654/2
der
Bremsanlage
und