KAPITEL 5
ACHTUNG
Die Befestigungsposition des Bremszylinders in den Öffnungen der Halterung sowie der
Steuerstange in den Spreiznockenhebeln werden vom Hersteller eingestellt und dürfen
nicht geändert werden.
Beim Ausbau der Bolzen oder des Zylinders muss die originale Einbauposition
gekennzeichnet werden.
HINWEIS
Die Position der Steuerstange hängt von der Anhängervariante ab. Bei einer zulässigen
bauartbedingten Geschwindigkeit von 25 km/h (Standardausführung) beträgt der Abstand
der Steuerstange von der Spreiznockenwelle 175 mm. Bei der auf eine zulässige
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h ausgelegten Sonderausführung
beträgt dieser Abstand 210 mm (Abbildung (5.6).
5.2.8
AUSWECHSELN UND EINSTELLEN DER SPANNUNG DES BREMSSEILS
DER FESTSTELLBREMSE
Wenn die Bremsung des Anhängers gegenüber dem Schlepper stark verzögert erfolgt, muss
die Seilspannung und die Position der Spreiznockenhebel geprüft und bei Bedarf eingestellt
werden – siehe Kapitel 5.2.8.
Umfang der Wartungsarbeiten
Die Position der Spreiznockenhebel kontrollieren und bei Bedarf einstellen.
Die Wirkung und Ansprechverzögerung der Auffahrbremse prüfen.
Wenn die Bremse des Anhängers weiterhin mit starker Verzögerung
anspricht, muss die Kontermutter (4) des Spanners (1) gelöst werden –
Abbildung (5.7).
Das Bremsseil der Auffahrbremse (3) mithilfe des Spanners (1) spannen.
• Vor dem intensiven Betrieb.
• Alle 6 Monate.
• Nach Reparaturen des Bremssystems.
• Bei ungleichmäßiger Bremsung der Räder.
5.15
Pronar T654/2