KAPITEL 4
Die Hauptleitung zur Versorgung der elektrischen Beleuchtungsinstallation
anschließen.
Durch Drehen der Kurbel (2) – Abbildung (4.1) das Stützrad anheben.
Das Pedal der Stütze (4) betätigen und das Rad (3) mit der Hand festhalten
und in die Fahrposition bringen.
GEFAHR
Während des Ankuppelns dürfen sich keine unbeteiligten Personen zwischen Anhänger
und Schlepper aufhalten. Der Schlepperfahrer muss während des Ankuppelns des
Anhängers besondere Vorsicht walten lassen und sich vergewissern, dass sich keine
unbeteiligten Personen während des Ankuppelns im Gefahrbereich aufhalten.
Während des Anschließens der Hydraulikleitungen an den Schlepper ist zu beachten,
dass die Hydraulikanlagen des Schleppers und Anhängers druckfrei sind.
Beim Ankuppeln für entsprechende Sicht sorgen.
Beim Einklappen der Stütze ist besondere Vorsicht geboten – es besteht die Gefahr. dass
Extremitäten einklemmt werden.
Nachdem das Ankuppeln abgeschlossen ist, die Sicherung des Kupplungsbolzens prüfen.
ACHTUNG
Übereinstimmung der Öle in den Hydraulikanlagen des Schleppers sowie in den
Hydraulikanlagen des Anhängers beachten.
Der Anhänger kann nur an Schlepper angekuppelt werden, die über eine entsprechende
Kupplung und die erforderlichen Anschlussdosen für die Bremsanlage, das
Hydrauliksystem und die Elektroinstallation verfügen und deren Hydrauliköl mit dem des
Anhängers gemischt werden kann.
Nach dem Ankuppeln sind die Leitungen der Hydraulikanlage, des Bremssystems und der
elektrischen Installation so zu sichern, dass sie sich während der Fahrt nicht an
beweglichen Elementen des Schleppers verfangen und während des Abbiegens nicht
geknickt oder gequetscht werden.
Beim Anschließen der Leitungen des Bremssystems (Zweikreis-Druckluftbremse) muss die
richtige Anschlussreihenfolge eingehalten werden. Zuerst ist der gelbe Stecker an die gelbe
Dose des Schleppers und erst danach der rote Stecker an die rote Dose des Schleppers
Die Leitung der Kipphydraulik ist mit dem Hinweisaufkleber (10)
gekennzeichnet – Tabelle (2.1).
4.7
Pronar T654/2