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Grenzwerte Für Schallimmissionen Innerhalb; Und Außerhalb Von Gebäuden; Einfluss Des Aufstellorts Auf Die Schall- Und Schwingungsemissionen Von Wärmepumpen; Körperschall - Buderus Logatherm WPL Planungsunterlage Und Montageanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Folgende Tabelle erleichtert die überschlägige Berechnung:
Richtfaktor Q
Schalldruckpegel LP [dB(A)] bezogen auf den am Gerät/Auslass gemessenen Schallleistungspegel
1
2
–8
4
–5
6
–2
Tab. 25 Berechnung des Schalldruckpegels anhand des Schallleistungspegels
3.8.2
Grenzwerte für Schallimmissionen innerhalb
und außerhalb von Gebäuden
In Deutschland regelt die Technische Anleitung zum
Schutz gegen Lärm – TA-Lärm die Ermittlung und Beur-
teilung der Lärmimmissionen anhand von Richtwerten.
Lärmimmissionen werden im Abschnitt 6 der TA-Lärm
beurteilt. Der Betreiber der lärmverursachenden Anlage
ist für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte
verantwortlich.
Einzelne Geräuschspitzen dürfen die Immissionsricht-
werte kurzzeitig wie folgt überschreiten:
• Tags (06.00...22.00 Uhr): um < 30 dB(A)
• Nachts (22.00...06.00 Uhr): um < 20 dB(A)
Die maßgeblichen Schallimmissionen sind 0,5 m vor der
Mitte des geöffneten Fensters (außerhalb des Gebäu-
des) des vom Geräusch am stärksten betroffenen
schutzbedürftigen Raums zu ermitteln.
Folgende Grenzwerte sind maßgebend:
Innerhalb von Gebäuden
Bei Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäuden
oder bei Körperschallübertragung betragen die Immissi-
onsrichtwerte für den Beurteilungspegel für betriebs-
fremde schutzbedürftige Räume:
Schutzbedürftige Räume
• Wohn- und Schlafräume
• Kinderzimmer
• Arbeitsräume/Büros
• Unterrichtsräume/
Seminarräume
Tab. 26 Immissionsrichtwerte innerhalb von Gebäuden
Bei der Aufstellung von Wärmepumpen innerhalb von
Gebäuden sind sogenannte „schutzbedürftige Räume"
(nach DIN 4109) zu berücksichtigen.
Außerhalb von Gebäuden
Bei der Aufstellung von Wärmepumpen außerhalb von
Gebäuden sind folgende Immissionsrichtwerte zu
beachten:
Gebiete/Gebäude
Industriegebiete
Gewerbegebiete
Kerngebiete, Dorfgebiete und
Mischgebiete
Allgemeine Wohngebieten
und Kleinsiedlungsgebiete
Tab. 27 Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden
Logatherm WPL – 6 720 822 554 (2019/07)
L
bei einem Abstand [m] von der Schallquelle
WAeq
2
4
5
–14
–20
–22
–11
–17
–19
–8
–14
–16
Immissions-
richtwerte
[dB(A)]
Tags
35
Nachts
25
Immissions-
richtwerte
[dB(A)]
70
Tags
60
Nachts
50
Tags
60
Nachts
45
Tags
55
Nachts
40
Planung und Auslegung von Wärmepumpen
6
8
–23,5
–26
–20,5
–23
–17,5
–20
Gebiete/Gebäude
Reine Wohngebiete
Kurgebiete, Krankenhäuser
und Pflegeanstalten
Tab. 27 Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden
3.8.3
Einfluss des Aufstellorts auf die Schall- und
Schwingungsemissionen von Wärmepumpen
Die Schall- und Schwingungsemissionen von Wärme-
pumpen lassen sich durch die Wahl eines geeigneten
Aufstellorts maßgeblich verringern.
Detaillierte Angaben zu den Anforderungen an den Auf-
stellort von Wärmepumpen finden Sie in Kapitel 3.5 so-
wie in Kapitel 3.6 (bei Innenaufstellung) und Kapitel 3.7
(bei Außenaufstellung).
3.8.4
Körperschall
Unter Körperschall versteht man die Übertragung der
Schwingungen von Heizungsanlagen über die Heizungs-
rohre auf den Baukörper.
Über geeignete flexible und elastische Schläuche kann
die Übertragung vermieden werden.
3.8.5

Estrich aussparen

Um Schwingungen und Geräusche im Gebäude zu mini-
mieren, sollten Wärmepumpen so gut wie möglich vom
Baukörper entkoppelt werden. Grundsätzlich zu vermei-
den ist etwa die Aufstellung von Wärmepumpen auf
Leichtbaudecken und -böden. Eine gute Schalldämmung
erreicht man mit einer untergelegten Gummimatte. Bei
schwimmendem Estrich sollten Estrich und Trittschall-
dämmung um die Wärmepumpe herum ausgespart wer-
den ( Bild 22).
4
3
2
1
Bild 22 Estrich aussparen
[1]
Betondecke
[2]
Trittschalldämmung
[3]
schwimmender Estrich
[4]
Aussparung
10
12
15
–28
–29,5
–31,5
–25
–26,5
–28,5
–22
–23,5
–25,5
Immissions-
richtwerte
[dB(A)]
Tags
50
Nachts
35
Tags
45
Nachts
35
6 720 645 211-84.1il
3
31

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