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Buderus Logatherm WPL Planungsunterlage Und Montageanleitung Seite 42

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Planung und Auslegung von Wärmepumpen
Artikel 5: Leckage-Erkennungssysteme
(1) Die Betreiber der in Artikel 4 Absatz 2 Buchstaben a
bis d aufgeführten Einrichtungen, die fluorierte Treib-
hausgase in einer Menge von 500 Tonnen CO
lent oder mehr enthalten, stellen sicher, dass die Ein-
richtungen mit einem Leckage-Erkennungssystem ver-
sehen sind, das den Betreiber oder ein Wartungsunter-
nehmen bei jeder Leckage warnt.
(3) Die Betreiber der in Artikel 4 Absatz 2 Buchstaben a
bis d aufgeführten Einrichtungen, die Absatz 1 des vor-
liegenden Artikels unterliegen, stellen sicher, dass die
Leckage-Erkennungssysteme mindestens einmal alle
12 Monate kontrolliert werden, um ihr ordnungsgemä-
ßes Funktionieren zu gewährleisten.
Artikel 6: Führung von Aufzeichnungen
(1) Die Betreiber von Einrichtungen, für die gemäß Arti-
kel 4 Absatz 1 eine Dichtheitskontrolle vorgeschrieben
ist, führen für jede einzelne dieser Einrichtungen Auf-
zeichnungen, die die folgenden Angaben enthalten:
• a) Menge und Art der enthaltenen fluorierten Treib-
hausgase
• b) Menge der fluorierten Treibhausgase, die bei der
Installation, Instandhaltung oder Wartung oder auf-
grund einer Leckage hinzugefügt wurde
• c) Angaben dazu, ob die eingesetzten fluorierten
Treibhausgase recycelt oder aufgearbeitet wurden,
einschließlich des Namens und der Anschrift der Re-
cycling- oder Aufarbeitungsanlage und gegebenenfalls
deren Zertifizierungsnummer
• d) Menge der rückgewonnenen fluorierten Treibhaus-
gase
....
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-Äquiva-
2
Logatherm WPL – 6 720 822 554 (2019/07)

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