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Garantie-Richtlinien Der Stevens Vertriebs Gmbh - Stevens EN 14781 Handbuch

Rennmaschienen cyclocross
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o. Beläge von Felgenbremsen unterliegen funktionsbedingt einem Ver-
schleiß. Bei sportlicher Nutzung oder Fahrten in bergigem Terrain
kann der Wechsel der Beläge in kurzen Abständen erforderlich werden.
Kontrollieren Sie den Belagszustand regelmäßig und lassen Sie diese
gegebenenfalls von einem STEVENS-Fachhändler austauschen.
p. Felgen bei Felgenbremsen
Beim Bremsen verschleißt nicht nur der Belag, sondern auch die Fel-
ge. Prüfen Sie deshalb die Felge regelmäßig, z. B. beim Aufpumpen
des Reifens. Bei Felgen mit Verschleiß-Indikatoren werden Ringe oder
Spalte sichtbar, wenn die Felge an die Verschleißgrenze kommt. Bei
einigen Modellen verschwinden auch die Verschleiß-Indikatoren,
wenn die Felgenstärke ein kritisches Maß erreicht hat. Achten Sie auf
die Angaben, die auf der Felge vermerkt sind. Lassen Sie die Wand-
stärke spätestens nach dem zweiten Satz Bremsbeläge vom STEVENS-
Fachhändler überprüfen. Treten Verformung oder feine Risse an den
Felgenflanken auf, wenn der Luftdruck erhöht wird, deutet dies auf das
Ende der Lebensdauer hin. Die Felge muss dann ersetzt werden.
q. Beleuchtungsanlage und Reflektoren
Die Beleuchtungsanlage ist für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr, ins-
besondere im Dunkeln, sehr wichtig. Prüfen Sie die Funktion sowie der
Zustand der Reflektoren vor jeder Fahrt.
11.3. Garantie-Richtlinien der STEVENS
Vertriebs GmbH
Die STEVENS Vertriebs GmbH gewährleistet für die STEVENS-Fahrräder
Qualität und Haltbarkeit. Ein STEVENS-Fahrrad ist ein von uns aus ver-
schiedenen Komponenten und Marken-Zubehörteilen namhafter Her-
steller zusammengestelltes zweckentsprechendes Fahrrad. Sollte das
STEVENS-Fahrrad oder eines seiner Teile innerhalb der Garantiezeit de-
fekt sein, werden wir es nach unserer Wahl ersetzen bzw. instand setzen,
wobei Sie (als Ersterwerber) geringe Abweichungen in Modellen, Maßen
und Farben tolerieren müssen. Federgabeln, Shimano-Komponenten und
andere Marken-Zubehörteile werden nicht über STEVENS, sondern über
die nationalen Vertreiber der Teilehersteller abgewickelt. Ihr STEVENS-
Fachhändler wendet sich bei jeglichen Reklamationen von Waren anderer
Marken, auch wenn sie von uns verkauft und geliefert wurden, zuerst an
die Vertreiber bzw. an den Hersteller direkt und verwendet deren Form-
blätter.
Auf den Homepages der Hersteller finden Sie üblicherweise auch Hand-
bücher und technische Hinweise sowie Kontaktpersonen für weitere Fra-
gen. In allen Fällen ist der STEVENS-Fachhändler Ansprechpartner und
nimmt die Anfragen von Endverbrauchern entgegen.
Die Garantiezeiten betragen ab Datum des Verkaufs an den Erstkäufer
• Alurahmen und Gabeln* 5 Jahre
• Carbonrahmen und Gabeln* 5 Jahre
• Vollgefederte Rahmen* 5 Jahre
• Andere Komponenten 2 Jahre
Sachmängelhaftung und Garantie
Hinweis:
Die Rechte des Endverbrau-
chers/Kunden aus der gesetz-
lichen Sachmängelhaftung
bleiben von diesen Garantie-
richtlinien unberührt.
Hinweis:
* Die Beschichtung/Lackie-
rung der Rahmen und Gabeln
ist gesondert zu bewerten. So
unterliegt Lack naturgemäß
einer Beanspruchung wäh-
rend der Nutzungs dauer und
kann verschleißen bzw. leicht
beschädigt werden. Dieser
Verschleiß oder Beschädi-
gungen durch mechanische
Beanspruchung (z.B. Kratzer
durch groben Kontakt mit an-
deren Gegenständen) sind von
der Garantie ausgeschlossen.
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