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Garantie-Richtlinien Der Stevens Vertriebs Gmbh; Besondere Hinweise, Sicherheitshinweise - Stevens MTB Handbuch

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S - 40 | Deutsch

Garantie-Richtlinien der STEVENS Vertriebs GmbH

Die STEVENS Vertriebs GmbH gewährleistet für die STEVENS-Fahrräder Quali-
tät und Haltbarkeit. Ein STEVENS-Fahrrad ist ein von uns aus verschiedenen Kom-
ponenten und Marken-Zubehörteilen namhafter Hersteller zusammengestelltes
zweckentsprechendes Fahrrad. Sollte das STEVENS-Fahrrad oder eines seiner
Teile innerhalb der Garantiezeit defekt sein, werden wir es nach unserer Wahl
ersetzen bzw. instand setzen, wobei Sie (als Ersterwerber) geringe Abweichungen
in Modellen, Maßen und Farben tolerieren müssen. Federgabeln, Shimano-Kom-
ponenten und andere Marken Zubehörteile werden nicht über STEVENS, sondern
über die nationalen Vertreiber der Teilehersteller abgewickelt. Ihr STEVENS-
Fachhändler wendet sich bei jeglichen Reklamationen von Waren anderer Marken,
auch wenn sie von uns verkauft und geliefert wurden, zuerst an die Vertreiber bzw.
an den Hersteller direkt und verwendet deren Formblätter.
Auf den Homepages der Hersteller finden Sie üblicherweise auch Handbü-
cher und technische Hinweise sowie Kontaktpersonen für weitere Fragen. In allen
Fällen ist der STEVENS-Fachhändler Ansprechpartner und nimmt die Anfragen von
Endverbrauchern entgegen.
Die Garantiezeiten betragen ab Datum des Verkaufs an den Erstkäufer
• Alurahmen und Gabeln* 5 Jahre
• Carbonrahmen und Gabeln* 5 Jahre
• Vollgefederte Rahmen* 5 Jahre
• Andere Komponenten 2 Jahre
Bitte beachten Sie die folgenden Richtlinien für die unproblematische Abhilfe
Hinweis:
bei eventuellen Defekten: Die STEVENS-Garantie, die nicht übertragbar ist, gilt nur
* Die Beschichtung/
für den Ersterwerber und nur bei Vorlage des Kunden-Kaufbeleges, einer Ausfer-
Lackierung der Rah-
tigung des vollständig ausgefüllten Fahrradpasses und Übergabeprotokolls sowie
men und Gabeln ist
bei Nachweis der Einhaltung und Befolgung unserer gesamten Hinweise unter
gesondert zu bewerten.
Ziffern 1-13 des Handbuchs / der Bedienungsanleitung und der nachgewiesenen
So unterliegt Lack
Inspektionen durch Fahrradhändler und eingehaltene Wartungsintervalle (Kapitel
naturgemäß einer Be-
„Service- und Wartungszeitplan").
anspruchung während
der Nutzungs dauer und
Mit der Garantie sind Arbeits- und Transportkosten sowie durch Defekte ver-
kann verschleißen bzw.
ursachte Folgekosten nicht gedeckt. Voraussetzung für Garantieleistungen ist
leicht beschädigt wer-
bestimmungsgemäßer Gebrauch.
den. Dieser Verschleiß
oder Beschädigungen
durch mechanische
Beanspruchung (z.B.
Kratzer durch groben
Kontakt mit anderen
Hinweis:
Gegenständen) sind von
der Garantie ausge-
Die Rechte des Endverbrauchers/Kunden aus der gesetzlichen Sachmän-
gelhaftung bleiben von diesen Garantierichtlinien unberührt.
schlossen.
Ausgeschlossen sind Schäden durch Verschleiß, Vernachlässigung (man-
gelnde Pflege und Wartung), Sturz, Überbelastung durch zu große Beladung,
durch unsachgemäße Montage (nicht Einhaltung der Montage-Vorschriften der
Hersteller) und Behandlung sowie durch Veränderung des STEVENS-Fahrrades
(An- und Umbau von zusätzlichen Komponenten). Bei Sprüngen oder Überbean-
spruchungen anderer Art sowie Zuwiderhandlungen gegen Empfehlungen unse-
rerseits oder unserer Händler besteht kein Garantieanspruch.
Offensichtliche Defekte der Produkte sind innerhalb von 8 Tagen nach
Auslieferung anzumelden, verdeckte Schäden sofort nach bekannt werden, aber
innerhalb der Garantiefrist.
Bei unberechtigten Rücksendungen erheben wir eine Aufwandspau-
schale. Durch diese Garantie, die auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutsch-
land beschränkt ist, werden weitergehende Ansprüche gegen uns, insbesondere
solche auf Minderung oder Schadenersatz nicht berücksichtigt. Die Durchführung
von Garantieleistungen durch uns bedeutet weder eine Verlängerung, noch einen
Neubeginn der Garantiefrist.

Besondere Hinweise, Sicherheitshinweise

Im Interesse einer langen Lebensdauer, der Haltbarkeit der Komponenten und
der möglichen Inanspruchnahme dieser Garantie müssen die Montagevorschrif-
ten der Hersteller (u.a. Drehmomente bei Schrauben) sowie die vorgegebenen
Wartungsintervalle genau eingehalten werden. Bsp.: zu stark angezogene Feder-
beinbefestigungsschrauben belasten den Rahmen und ziehen ggf. Folgeschäden
nach sich.
STEVENS-Fahrräder müssen für die Nutzung auf öffentlichen Wegen gemäß
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) unter anderem mit Licht und Reflek-
toren ausgestattet sein. Der Händler hat den Endverbraucher in jedem Falle auf
diese Vorschriften hinzuweisen. Die Anforderungen der fahrradtypspezifischen
CEN/DIN Normen / ISO-Standards und des Gerätesicherheitsgesetzes sind vom
Händler/Monteur zu berücksichtigen. Nicht alle STEVENS-Fahrräder werden mit
allen Anbauteilen ausgeliefert.
Gefahr:
Lassen Sie Ihr STEVENS-Fahrrad nach Stürzen von Ihrem STEVENS-
Fachhändler kontrollieren. Tauschen Sie im Zweifel zu Ihrer eigenen
Sicherheit zumindest Lenker und Vorbau aus.
Deutsch | S - 41
Hinweis:
STEVENS-Fahrräder
müssen für die Nutzung
auf öffentlichen Wegen
gemäß Straßenver-
kehrszulassungsord-
nung (StVZO) unter
anderem mit Licht und
Reflektoren ausge-
stattet sein. Nicht alle
STEVENS-Fahrräder
werden mit allen ent-
sprechenden Anbautei-
len ausgeliefert.

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