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Sachmängelhaftung Und Garantie Auf Stevens-Fahrräder; Sachmängelhaftung; Hinweise Zum Verschleiß - Stevens EN 14781 Handbuch

Rennmaschienen cyclocross
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Sachmängelhaftung und Garantie
11. Sachmängelhaftung und Garantie
11.1. Sachmängelhaftung
Ihr STEVENS-Fahrrad wurde sorgfältig gefertigt und Ihnen im Normalfall vom
STEVENS-Fachhändler vollständig endmontiert übergeben. Während der
ersten 2 Jahre nach dem Kauf haben Sie vollen Anspruch auf die gesetz-
Hinweis:
liche Sachmängelhaftung (vormals Gewährleistung). Sollten Mängel
auftreten, ist Ihr STEVENS-Fachhändler der Ansprechpartner. Um die Be-
Die Beschichtung/Lackierung
arbeitung Ihrer Reklamation reibungslos zu gestalten, ist es notwendig,
der Rahmen und Gabeln ist
dass Sie den Kaufbeleg, den Fahrradpass, das Übergabeprotokoll und die
gesondert zu bewerten. So
abgestempelten Inspektionsprotokolle dazu mitbringen. Bewahren Sie
unterliegt Lack naturgemäß
diese deshalb sorgfältig auf.
einer Beanspruchung wäh-
rend der Nutzungsdauer und
kann verschleißen bzw. leicht
Im Interesse einer langen Lebensdauer und Haltbarkeit Ihres STEVENS-
beschädigt werden. Dieser
Fahrrades dürfen Sie Ihr STEVENS-Fahrrad nur gemäß seinem Einsatz-
Verschleiß oder Beschädi-
zweck (siehe Kapitel „Vor der ersten Fahrt") benutzen. Beachten Sie
gungen durch mechanische
auch die zulässigen Gewichte, die dort und im Fahrradpass angegeben
Beanspruchung (z. B. Kratzer
sind. Weiterhin müssen die Montagevorschriften der Hersteller (vor allem
durch groben Kontakt mit an-
Drehmomente bei Schrauben) und die vorgeschriebenen Wartungsin-
deren Gegenständen) sind von
tervalle genau eingehalten werden. Bitte beachten Sie die in diesem
der Garantie ausgeschlossen.
Handbuch und in den gegebenenfalls beigelegten weiteren Anleitungen
aufgelisteten Prüfungen und Arbeiten beziehungsweise den unter Um-
ständen nötigen Tausch sicherheitsrelevanter Bauteile wie Lenker, Brem-
Hinweis:
sen usw.
Diese Regelung betrifft nur
Staaten, die die EU-Vorlage
ratifiziert haben, z. B. die
Bundesrepublik Deutschland.
Erkundigen Sie sich nach den
Regelungen in Ihrem Land.
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auf STEVENS-Fahrräder
11.2. Hinweise zum Verschleiß
Einige Bauteile Ihres STEVENS-Fahrrades unterliegen funktionsbedingt
einem Verschleiß. Die Höhe des Verschleißes ist von der Pflege und War-
tung und der Art der Nutzung des Fahrrades (Fahrleistung, Regenfahrt,
Schmutz, Salz etc.) abhängig. Fahrräder, die oft im Freien abgestellt wer-
den, können durch Witterungseinflüsse ebenfalls erhöhtem Verschleiß
unterliegen.
Diese Verschleißteile bedürfen regelmäßiger Wartung und Pflege, dennoch
erreichen sie in Abhängigkeit der Nutzungsintensität und -bedingungen
früher oder später das Ende ihrer Lebensdauer. Diese Teile müssen bei Errei-
chen Ihrer Verschleißgrenze getauscht werden:
a. Antriebskette
b. Bremsbeläge
c. Bremsflüssigkeit (DOT)
d. Bremsscheiben
e. Bremszüge und -hüllen
f. Dichtungen von Federelementen
g. Griffbezüge bzw. das Lenkerband
h. Schaltungszüge und -hüllen
i. Kettenräder
j. Reifen
k. Ritzel
l. Satteldecke
m. Schaltwerksrollen
n. Schmierstoffe

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