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Besondere Hinweise, Sicherheitshinweise - Stevens EN 14781 Handbuch

Rennmaschienen cyclocross
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Sachmängelhaftung und Garantie
Bitte beachten Sie die folgenden Richtlinien für die unproblematische
Abhilfe bei eventuellen Defekten: Die STEVENS-Garantie, die nicht über-
tragbar ist, gilt nur für den Ersterwerber und nur bei Vorlage des Kunden-
Kaufbeleges, einer Ausfertigung des vollständig ausgefüllten Fahrrad-
passes und Übergabeprotokolls sowie bei Nachweis der Einhaltung und
Befolgung unserer gesamten Hinweise unter Ziffern 1-13 des Handbuchs
/ der Bedienungsanleitung und der nachgewiesenen Inspektionen durch
Fahrradhändler und eingehaltene Wartungsintervalle (Kapitel „Service-
und Wartungszeitplan").
Mit der Garantie sind Arbeits- und Transportkosten sowie durch Defekte
Gefahr:
verursachte Folgekosten nicht gedeckt. Voraussetzung für Garantielei-
stungen ist bestimmungsgemäßer Gebrauch.
Lassen Sie Ihr STEVENS-
Ausgeschlossen sind Schäden durch Verschleiß, Vernachlässigung (man-
Fahrrad nach Stürzen von
gelnde Pflege und Wartung), Sturz, Überbelastung durch zu große Be-
Ihrem STEVENS-Fachhändler
kontrollieren. Tauschen Sie
ladung, durch unsachgemäße Montage (nicht Einhaltung der Montage-
im Zweifel zu Ihrer eigenen
Vorschriften der Hersteller) und Behandlung sowie durch Veränderung
Sicherheit zumindest Lenker
des STEVENS-Fahrrades (An- und Umbau von zusätzlichen Komponen-
und Vorbau aus.
ten). Bei Sprüngen oder Überbeanspruchungen anderer Art sowie Zuwi-
derhandlungen gegen Empfehlungen unsererseits oder unserer Händler
besteht kein Garantieanspruch.
Hinweis:
Offensichtliche Defekte der Produkte sind innerhalb von 8 Tagen nach
STEVENS-Fahrräder müssen
Auslieferung anzumelden, verdeckte Schäden sofort nach bekannt wer-
für die Nutzung auf öffentli-
den, aber innerhalb der Garantiefrist.
chen Wegen gemäß Straßen-
verkehrszulassungsordnung
Bei unberechtigten Rücksendungen erheben wir eine Aufwands-
(StVZO) unter anderem
pauschale. Durch diese Garantie, die auf das Gebiet der Bundesrepublik
mit Licht und Reflektoren
Deutschland beschränkt ist, werden weitergehende Ansprüche gegen
ausgestattet sein. Nicht alle
uns, insbesondere solche auf Minderung oder Schadenersatz nicht be-
STEVENS-Fahrräder werden
rücksichtigt. Die Durchführung von Garantieleistungen durch uns bedeu-
mit allen entsprechenden
tet weder eine Verlängerung, noch einen Neubeginn der Garantiefrist.
Anbauteilen ausgeliefert.
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11.3.1. Besondere Hinweise, Sicherheitshinweise

Im Interesse einer langen Lebensdauer, der Haltbarkeit der Komponenten
und der möglichen Inanspruchnahme dieser Garantie müssen die Monta-
gevorschriften der Hersteller (u.a. Drehmomente bei Schrauben) sowie
die vorgegebenen Wartungsintervalle genau eingehalten werden. Bsp.:
zu stark angezogene Federbeinbefestigungsschrauben belasten den Rah-
men und ziehen ggf. Folgeschäden nach sich.
STEVENS-Fahrräder müssen für die Nutzung auf öffentlichen Wegen
gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) unter anderem mit
Licht und Reflektoren ausgestattet sein. Der Händler hat den Endverbrau-
cher in jedem Falle auf diese Vorschriften hinzuweisen. Die Anforderun-
gen der fahrradtypspezifischen CEN/DIN Normen und des Gerätesicher-
heitsgesetzes sind vom Händler/Monteur zu berücksichtigen. Nicht alle
STEVENS-Fahrräder werden mit allen Anbauteilen ausgeliefert.

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