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Mitsubishi Electric MELFA FR-Serie Sicherheitstechnisches Handbuch Seite 18

Industrieroboter
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Hinweise zur EU-Batterieverordnung (2006/66/EC)
Die Kennzeichnungspflicht für Batterien mit dem oben gezeigten Symbol gilt ausschließlich für Län-
der der Europäischen Union. Die Kennzeichnung bezieht sich auf die EU-Richtlinie 2006/66/ EC, Ar-
tikel 20, Informationen für den Endverbraucher und den Anhang II.
Für die Konstruktion und Herstellung Ihres Produktes von Mitsubishi Electric wurden ausschließlich
hochwertige Materialien eingesetzt, die recycelt oder wiederverwendet werden können.
Die Kennzeichnung bedeutet, dass Altbatterien und -akkumulatoren vom Hausmüll getrennt ent-
sorgt werden müssen.
Sind unter dem Symbol chemische Zeichen aufgedruckt, so bedeutet dies, dass die Batterie oder der
Akkumulator Gewichtsanteile von Schwermetallen in der angegebenen Konzentration enthält. Dies
ist wie folgt gekennzeichnet:
Hg: Quecksilber (0,0005%), Cd: Cadmium (0,002%), Pb: Blei (0,004%)
In der Europäischen Union stehen separate Sammelstellen für die Abgabe von Altbatterien und -ak-
kumulatoren zur Verfügung.
Entsorgen Sie Ihre Batterien und Akkumulatoren in diesen Sammelstellen.
Helfen Sie mit, unsere Umwelt sauber zu halten.
Hinweise zum Transport
Für den grenzüberschreitenden Transport von Lithiumbatterien auf dem Land-, See- oder Luftweg
sind die Vorschriften der Vereinten Nationen zum Transport von Gefahrgütern zu beachten.
Die Lithiumbatterien MR-BAT6V1 und Q6BAT, die in den Industrierobotern von Mitsubishi Electric
verwendet werden, enthalten Lithium und müssen somit den Vorschriften genügen. Bei der Lage-
rung sind die Lithiumbatterien gemäß dem UN-Komitee als Klasse 9 einzustufen: Verschiedene ge-
fährliche Stoffe und Gegenstände. Wenden Sie sich an Ihr Transportunternehmen und sorgen Sie als
Versender für geeignete Sicherheitsmaßnahmen beim Transport.
XIV

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