Technisches Produkthandbuch modulcockpit II
4.
Festgelegte Instrumente
4.8
Elektronischer Tachometer
Einstellung
Zur Einstellung des eingebauten elektronischen Tachometers stehen 3 Möglichkeiten zur Verfügung:
2 Möglichkeiten zur Kalibrierung der Wegimpulszahl:
Funktion "AUtOCL"
- Automatische Kalibrierung beim Abfahren einer Messstrecke (1 km oder 1 Meile)
Funktion "PULSE"
- Eingabe einer bekannten Wegimpulszahl.
1 Möglichkeit zur Feinabstimmung der Geschwindigkeitsanzeige:
Funktion "AdJUSt"
- Kalibrierung mit Hilfe einer Referenzgeschwindigkeitsanzeige (Rollenprüfstand).
Hinweis:
TU00-0740-0000001
Bei der Kalibrierung der Geschwindigkeitsanzeige müssen die Toleranzen gemäß der
Richtlinie 75/443/EWG beachtet werden, auf die im § 57 StVZO hingewiesen wird. Im
Kapitel 4. Vorschriften steht unter den nachfolgenden Punkten:
4.3.5
Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft:
40 km/h, 80 km/h sowie 120 km/h oder 80 % der vom Hersteller angegebenen
Höchstgeschwindigkeit, wenn diese weniger als 150 km/h beträgt.
4.3.6
Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit des
Fahrzeugs verwendeten Kontrollgeräts darf nicht größer sein als ± 1,0 %.
4.3.6.1 Wenn eine Messstrecke verwendet wird, muss sie eine ebene, trockene und
ausreichend griffige Oberfläche aufweisen.
4.4
Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindig-
keit liegen. Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei
den Zwischenwerten muss zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser ange-
zeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgen-
de Beziehung bestehen:
V 2
0 ≤ V1 - V2 ≤
V 2
+ 4 km/h.
0 ≤ V1 - V2 ≤
10
+ 4 km/h.
10
0107
4 - 20