Hydraulische Bordwandentriegelung und
Hilfsklappen für Bühnenentladung
(bei DK 240/18)
Bei Ausrüstung mit hydraulischer Bordwand-
entriegelung und Hilfsklappen für Bühnenentladung,
nicht im Schwenkbereich der Hilfsklappen aufhalten.
Hilfsklappen für Bühnenentladung ausgeklappt.
Vor Befahren öffentlicher Verkehrswege, ist darauf zu
achten, daß die Hilfsklappen geschlossen werden.
Die Druckstange (1) muß am Anschlag aufliegen.
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Kipper 186-6 D
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