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Spezielle Sicherheitshinweise - Krone EDKT 220/80 K Betriebsanleitung

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Spezielle Sicherheitshinweise

• Bei Bruch der Verbindungseinrichtung zwischen Auflaufeinrichtung und Radbremse muß
dieses Original-Ersatzteil mit der Ersatzteilnummer ersetzt werden.
• Bei Nachrüstung oder Umrüstung von bauartgenehmigten Fahrzeugteilen (z.B. Anhänge-
kupplung) ist lauf §19 Abs. 2 StVZO eine Begutachtung von einem amtlichen anerkannten
Sachverständigen erforderlich. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis.
• Dem Halter des Fahrzeugs ist je nach Verwendungszweck des Fahrzeugs nur der Anbau der
in der Betriebserlaubnis aufgezählten Bauteile für den jeweiligen Rüstzustand erlaubt. Bei
Veränderungen des Fahrzeugs durch den Halter über die genehmigten Rüstzustände hinaus
erlischt die Betriebserlaubnis des Einzelfahrzeugs.
• Bei Anhängern mit Rückfahrautomatik ist darauf zu achten, daß das zulässige Spiel in dem
Übertragungsgestänge so gering gehalten wird, wie eben möglich. Besonders ist dieses in
Bezug auf die Wirkung der Handbremse zu beachten, da beim Rückwärtsrollen des Anhän-
gers ein geringer Leerweg durch das Umschalten in der Radbremse entsteht. Dieses wird
durch die Gasfeder am Handbremshebel wieder ausgeglichen. Bei zu viel Spiel, würde die
Handbremse beim Rückwärtsrollen mit zu geringem Druck angelegt und nicht genug Brems-
wirkung erbringen.
Unfallgefahr:
Der Dreiseitenkipper muß auf waagerechtem und festen Untergrund stehen, wenn nach hinten
gekippt wird.
Es darf sich keine Person in der Kipperbewegungszone des Anhängers befinden.
Der Gebrauch des Kippers von unerfahrenen Personen ist untersagt.
Max. zulässiger Druck in der Hydr. Anlage 250 bar.
Kipper 186-6 D
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