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III. Allgemeines

Bestimmungsgemäße Verwendung
Der KRONE-Kipper "Emsland" ist ausschließlich für den
üblichen Einsatz bei landwirtschaftlichen Arbeiten
gebaut (bestimmungsgemäßer Gebrauch).
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierrende Schä-
den haftet der Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt
allein der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch
die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen
Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen.
Der KRONE-Kipper "Emsland" darf nur von Personen
benutzt, gewartet und instand gesetzt werden, die
hiermit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind.
Die einschlägigen Unfallverhütungs-Vorschriften sowie
die sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstechni-
schen, arbeitsmedizinischen und straßenverkehrs-
rechtlichen Regeln sind einzuhalten.
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine
schließen eine Haftung des Herstellers für daraus
resultierende Schäden aus.
Grundregel:
Vor dem Befahren öffentlicher Verkehrs-
wege und vor jeder Inbetriebnahme den
Kipper und den Traktor auf Verkehrs- und
Betriebssicherheit überprüfen!
Sicherheits- und Unfallverhütungs-
Vorschriften
1. Beachten Sie neben den Hinweisen in dieser Betriebs-
anleitung die allgemein gültigen Sicherheits- und
Unfallverhütungs-Vorschriften!
2. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrswege die jeweili-
gen Bestimmungen beachten!
3. Vor Arbeitsbeginn sich mit allen Einrichtungen und
Betätigungselementen, sowie mit deren Funktionen
vertraut machen. Während des Arbeitseinsatzes ist es
dazu zu spät!
4. Vor jeder Inbetriebnahme darauf achten, daß sich
niemand im Nahbereich aufhält. (Besonders Kinder!)
Auf ausreichende Sicht z.B. bei Rückwärtsfahrt ach-
ten! (Eventuell Einweiser erforderlich.)
4
5. Die Bekleidung des Benutzers soll eng anliegen.
Locker getragene Kleidung vermeiden.
6. Zur Vermeidung von Brandgefahr Maschine sauber
halten!
7. Die Beförderung und Mitnahme von Personen ist ver-
boten, wenn keine geeignete Sitzfläche vorhanden
sind!
8. Beim arbeitsbedingten Aufenthalt auf den Anhänger
ist besondere Vorsicht notwendig!
9. Schutzeinrichtungen regelmäßig auf Verschleiß prü-
fen und ggf. ersetzen!
Fahrbetrieb
1. Die Fahrgeschwindigkeit muß immer den Umgebungs-
verhältnissen angepaßt werden. Bei Berg- und Tal-
fahrt und Querfahrten zum Hang plötzliches Kurven-
fahren vermeiden. Bei Kurvenfahrt Differentialsperre
ausschalten. Im Gefälle niemals auskupplen und schal-
ten!
2. Anhänger und Geräte vorschriftsmäßig ankuppeln.
Fahrverhalten, Lenk- und Bremsfähigkeit werden durch
Anbaugeräte, Anhänger und Ballastgewichte beein-
flußt. Daher auf ausreichende Lenk- und Bremsfähigkeit
achten!
3. Zulässige Achslasten und Gesamtgewichte und
Transportabmessungen beachten.
Transportanhänger
1. Anhänger nur mit den vorgeschriebenen Vorrichtun-
gen befestigen!
2. Beim Ankuppeln von Anhängern ist besondere Vor-
sicht nötig!
3. Anhänger gegen Wegrollen sichern (Feststellbremse,
Unterlegkeile)!
4. Anhänger nur in Betrieb nehmen, wenn alle Schutzvor-
richtungen angebracht und in Schutzstellung sind!
5. Bei Einachsanhängern auf Kippgefahr bei ungleich-
mäßiger Beladung besonders beim Ankuppeln und im
abgekuppelten Zustand achten. -
Ausreichende Stützlast!
6. Beladene, einachsige Anhänger dürfen auf dem Stütz-
rad nicht transportiert werden.
Kipper 186-6 D

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