Herunterladen Diese Seite drucken

Flüssige Rückstände; Chemikalienbehälter; Sicherheitsrichtlinien - AGFA d-lab.3 Technische Dokumentation

Reparatur

Werbung

Einführung
Flüssige Rückstände
Alle Bäder, die nicht rückführbar sind oder aus
denen keine Inhaltsstoffe zurückgewonnen
werden können, sind als Sonderabfälle zu
entsorgen.
Silberhaltige Bäder sind dagegen flüssige Rest-
stoffe, die der Silberrückgewinnung zuzuführen
sind. Deshalb sollten sie getrennt von den übrigen
Bädern aufgefangen werden.
Die Entsorgung silberhaltiger Bäder sollte durch
Fixierbadverwertungsbetriebe erfolgen. Diese
Firmen sind in der Regel auch zur Entsorgung nicht
silberhaltiger Bäder zugelassen.
Für die Tankreinigung werden Reinigungsmittel auf
der Basis von Peroxiden empfohlen. Sofern deren
Anwendung vorschriftsmäßig erfolgt, werden die
örtlichen Einleitbestimmungen für Abwasser im
allgemeinen eingehalten. Das heißt, das bei der
Tankreinigung anfallende Reinigungs- und
Spülwasser kann in das Abwasser eingeleitet
werden.
Chemikalienbehälter
Mit Ansatzwasser spülen, für Recycling sorgen.

Sicherheitsrichtlinien

Vorsicht!
Im Arbeitsbereich des Geräts kommen
mindergiftige, reizende und ätzende Stoffe vor.
Der Betreiber (Arbeitgeber)
− erstellt eine Betriebsanweisung für den Umgang
mit Gefahrenstoffen
− unterweist die Beschäftigten mindestens einmal
jährlich
− sorgt für ausreichende Belüftung: In gewerb-
lichen Arbeitsräumen ist mindestens ein acht-
bis zehnmaliger Raumluftwechsel pro Stunde
erforderlich.
1.6
2001-01-02 /PN 9009
Reparatur
AGFA d-lab.3

Quicklinks ausblenden:

Werbung

loading