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Zusatzinformationen; Garantiebedingungen/Garantieabwicklung - Algema FIT-ZEL BLITZLADER 2 Betriebsanleitung

Fahrzeugtransporter
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7 Zusatzinformationen

7 Zusatzinformationen
7.1

Garantiebedingungen/Garantieabwicklung

Garantiebedingungen
1.
Die Firma Eder GmbH garantiert eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen-
de Fehlerfreiheit des neuen Fahrzeuges in Werkstoff und Werkarbeit während der
Dauer von 24 Monaten mit einer Kilometerbegrenzung auf 120.000 km – 10 Jahre auf
den Rahmen - nach Auslieferung an den Ersterwerber, soweit sich nachfolgend nichts
anderes ergibt.
2.
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Original EDER-Ersatzteile. Für die von
uns ein- oder ausgebauten Fremdteile gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen
Hersteller, die wir 6 Monate lang vertreten. Wird der Hersteller erfolglos in Anspruch
genommen, treten wir die uns zustehenden Gewährleistungsansprüche an den Kun-
den ab.
3.
Liegt ein Mangel vor, muss die Firma EDER darüber in Kenntnis gesetzt werden und
die Reparatur freigeben. Die Behebung des Mangels wird nach unserer Wahl durch
kostenlose Instandsetzung oder Ersatzteillieferung vorgenommen. Ersetzte Teile ge-
hen kostenlos in unser Eigentum über. Wird die Mängelbeseitigung von einer von uns
autorisierten Werkstatt vorgenommen, so erstatten wir die zum Zwecke der Nachbes-
serung erforderlichen Arbeits- und Materialkosten nach Vorgabezeit, dem jeweils gülti-
gen Lohnerstattungssatz der Firma EDER GmbH und dem Netto-Materialwert.
4.
Garantie Ausschlüsse:
Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:
a.
durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt einwirken-
des Ereignis sowie für Folgeschäden aus einem nicht instandgesetztem Unfall-
schaden.
b.
die durch extreme Abnutzung bzw. Überbeanspruchung z.B. Überladung entstan-
den sind (wenn das Fahrzeug höheren als den vom Hersteller festgesetzten zuläs-
sigen Gesamtgewicht, Achs- oder Anhängelasten ausgesetzt wurde).
c.
für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant, aus Reparaturauftrag oder aus ander-
weitiger Garantiezusage eintritt oder einzutreten hat.
d.
durch Verschleiß und Schäden, die auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Be-
handlung oder auf äußere, durch uns nicht zu vertretende Einflüsse zurückzu-
führen sind. Es wird ferner kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für
Verschleißteile. Zu Verschleißteilen zählen u.a. Bremsteile, Kardanwelle, Radla-
ger, Reifen, Stoßdämpfer, Kippschere, Planengestell und Planen.
e.
die Garantie erlischt ferner, wenn keine Wartungsarbeiten durchgeführt und diese
gemäß Wartungsliste nachgewiesen wurden.
f.
die deshalb entstanden sind, weil der Schaden nicht unverzüglich gemeldet und
das Fahrzeug zur Reparatur bereitgestellt wurde.
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Betriebsanleitung Algema Blitzlader 2 Luft - Ausgabe 05/2019
Eder GmbH

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