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Schmalgänge Mit Induktivgeführten Flurförderzeugen Befahren (O) - Jungheinrich ETX 513 Betriebsanleitung

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4.11.2
Schmalgänge mit induktivgeführten Flurförderzeugen befahren (o)
WARNUNG!
Unfallgefahr durch unbefugtes Befahren bzw. Betreten der Schmalgänge
durch andere Fahrzeuge bzw. Personen
Das Betreten der Schmalgänge (Verkehrswege von Fahrzeugen in Regalanlagen mit
Sicherheitsabständen < 500 mm) durch Unbefugte sowie der Durchgangsverkehr
von Personen ist verboten. Diese Arbeitsbereiche sind entsprechend zu
kennzeichnen.
uVorhandene
Regalanlage zur Vermeidung von Gefahren und zum Schutz von Personen täglich
überprüfen.
uVorhandene
Regalanlage dürfen weder unwirksam gemacht, missbräuchlich benutzt, verstellt
noch entfernt werden.
uFestgestellte
Vorgesetzten mitteilen.
uDefektes Flurförderzeug kennzeichnen und stilllegen.
uFlurförderzeug erst nach Lokalisierung und Behebung des Defektes wieder in
Betrieb nehmen.
uDefekte Regalanlagen kennzeichnen und für das Befahren sperren.
uRegalanlagen erst nach Lokalisierung und Behebung des Defektes wieder in
Betrieb nehmen.
uHinweise der DIN 15185 Teil 2 beachten.
uDas Befahren von Schmalgängen ist nur mit Flurförderzeugen zulässig, die dafür
vorgesehen sind.
uVor dem Einfahren in den Schmalgang muss der Fahrer überprüfen, ob sich
Personen oder andere Fahrzeuge in diesem Schmalgang befinden. Es darf nur in
freie Schmalgänge eingefahren werden. Wenn sich Personen bzw. Fahrzeuge im
Schmalgang aufhalten, muss der Betrieb sofort eingestellt werden.
Sicherheitseinrichtungen
Sicherheitseinrichtungen
Mängel
an
den
an
den
Flurförderzeugen
an
den
Flurförderzeugen
Sicherheitseinrichtungen
oder
der
oder
der
unverzüglich
dem
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