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Die Fahr- und / oder Hydraulikbewegungen des Flurförderzeugs werden
unterbrochen bzw. können nicht ausgeführt werden, sobald die Griffe (237)
(Zweihandbedienung) der Arbeitsbühne nicht umfasst werden.
WARNUNG!
Solange sich Personen in der angehobenen Arbeitsbühne aufhalten, darf der Fahrer
das Flurförderzeug nicht verlassen.
uDie Arbeitsbühne darf in angehobener Stellung nicht betreten oder verlassen
werden.
uWährend des Betriebes mit der Arbeitsbühne, darf der Fahrer das Flurförderzeug
nicht verlassen.
Einsatzort wurde erreicht. Die Person in der Arbeitsbühne kann mit dem Arbeiten
beginnen.
• Arbeitsbühne verlassen:
• Arbeitsbühne bis zum Boden absenken.
• Schalter „Türöffner" an der Arbeitsbühne betätigen.
• Tür (239) der Arbeitsbühne öffnen.
• Arbeitsbühne verlassen.
• Tür (239) der Arbeitsbühne schließen.
Person hat die Arbeitsbühne verlassen.
HINWEIS
Bei Störungen lässt sich die Tür (239) mit dem mitgelieferten Schlüssel (236) öffnen.
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