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Flurförderzeug In Betrieb Nehmen; Prüfungen Und Tätigkeiten Vor Der Täglichen Inbetriebnahme; Arbeiten Mit Dem Flurförderzeug; Sicherheitsregeln Für Den Fahrbetrieb - Jungheinrich AMV 05 Betriebsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 72
3
Flurförderzeug in Betrieb nehmen
3.1
Prüfungen und Tätigkeiten vor der täglichen Inbetriebnahme
WARNUNG!
Beschädigungen oder sonstige Mängel am Flurförderzeug oder Anbaugerät
(Zusatzausstattungen) können zu Unfällen führen.
Wenn bei den nachfolgenden Prüfungen Beschädigungen oder sonstige Mängel am
Flurförderzeug oder Anbaugerät (Zusatzausstattungen) festgestellt werden, darf das
Flurförderzeug bis zur ordnungsgemäßen Instandsetzung nicht mehr eingesetzt
werden.
uFestgestellte Mängel unverzüglich dem Vorgesetzten mitteilen.
uDefektes Flurförderzeug kennzeichnen und stilllegen.
uFlurförderzeug erst nach Lokalisierung und Behebung des Defektes wieder in
Betrieb nehmen.
Durchführung einer Prüfung vor der täglichen Inbetriebnahme
Vorgehensweise
• Gesamtes Flurförderzeug von außen auf Schäden und Leckagen prüfen.
• Lastaufnahmemittel auf erkennbare Schäden, wie Risse, verbogene oder stark
abgeschliffene Lastgabel prüfen.
• Lasträder auf Beschädigungen prüfen.
• Kennzeichnungen und Schilder auf Vollständigkeit und Lesbarkeit prüfen, siehe
Seite 14.
• Bremse auf Funktion prüfen.
4
Arbeiten mit dem Flurförderzeug
4.1
Sicherheitsregeln für den Fahrbetrieb
Fahrwege und Arbeitsbereiche
Es dürfen nur die für den Verkehr freigegebenen Wege befahren werden. Unbefugte
Dritte müssen dem Arbeitsbereich fernbleiben. Die Last darf nur an den dafür
vorgesehenen Stellen gelagert werden.
Das Flurförderzeug darf ausschließlich in Arbeitsbereichen bewegt werden, in denen
ausreichend Beleuchtung vorhanden ist, um eine Gefährdung von Personen und
Material zu verhindern. Für den Betrieb des Flurförderzeugs bei unzureichenden
Lichtverhältnissen ist eine Zusatzausstattung erforderlich.
GEFAHR!
Die zulässigen Flächen- und Punktbelastungen der Fahrwege dürfen nicht
überschritten werden.
An unübersichtlichen Stellen ist die Einweisung durch eine zweite Person
erforderlich.
Der Bediener muss sicherstellen, dass während des Be- oder Entladevorgangs die
Verladerampe oder Ladebrücke nicht entfernt oder gelöst wird.
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