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Zulässige Einsatzbedingungen; Inneneinsatz Im Tiefkühlhaus Mit Kühlhausausstattung (O) - Jungheinrich EFG 110k Betriebsanleitung

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Zulässige Einsatzbedingungen
WARNUNG!
Die zulässigen Flächen- und Punktbelastungen der Fahrwege dürfen nicht
überschritten werden.
An unübersichtlichen Stellen ist die Einweisung durch eine zweite Person
erforderlich.
Der Bediener muss sicherstellen, dass während des Be- oder Entladevorgangs die
Verladerampe oder Ladebrücke nicht entfernt oder gelöst wird.
WARNUNG!
Einsatz unter extremen Bedingungen
Der
Einsatz
Fehlfunktionen und Unfällen führen.
uFür Einsätze unter extremen Bedingungen, insbesondere in stark staubhaltiger
oder Korrosion verursachender Umgebung, ist für das Flurförderzeug eine
spezielle Ausstattung und Zulassung erforderlich.
uDer Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ist nicht zulässig.
uBei Unwetter (Sturm, Blitzschlag) darf das Flurförderzeug im Freien oder
gefährdeten Bereichen nicht betrieben werden.
– Einsatz in industrieller und gewerblicher Umgebung.
– Zulässiger Temperaturbereich -20°C bis 40°C.
– Einsatz nur auf befestigten, tragfähigen und ebenen Böden.
– Zulässige Flächen- und Punktbelastungen der Fahrwege nicht überschreiten.
– Einsatz nur auf gut einsehbaren und vom Betreiber freigegebenen Fahrwegen.
– Befahren von Steigungen bis maximal 15 %.
– Steigungen quer oder schräg befahren ist verboten. Last bergseitig transportieren.
3.1
Inneneinsatz im Tiefkühlhaus mit Kühlhausausstattung (o)
Das Flurförderzeug verbleibt zusätzlich zu den zulässigen Einsatzbedingungen in
industrieller und gewerblicher Umgebung überwiegend im Kühlhaus. Das
Flurförderzeug darf das Kühlhaus nur kurzzeitig zur Lastübergabe verlassen.
– Zulässiger Temperaturbereich -30°C bis +40°C.
– Maximale Luftfeuchte 95% nicht kondensierend.
– Betauung ist nur zulässig, wenn das Flurförderzeug anschließend vollständig
abtrocknen kann.
– Im Tiefkühlbereich unterhalb von -20°C ist das Flurförderzeug permanent zu
betreiben und darf höchstens 15 Minuten gesichert abgestellt werden.
– Laden der Batterie ist unterhalb von +5°C nicht zulässig.
des
Flurförderzeugs
unter
extremen
Bedingungen
kann
zu
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