D Betankung
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Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Dieselkraftstoffen
Vor dem Auftanken muß das Fahrzeug gesichert abgestellt werden (siehe Kapitel E).
Wartungspersonal: Das Auftanken darf nur von hierfür ausgebildetem Personal
durchgeführt werden. Diese Betriebsanleitung und die Vorschriften der Befüllstation
sind bei der Durchführung zu beachten. Die Vorschriften für den Umgang mit Treib-
stoffen sind zu beachten.
Brandschutzmaßnahmen: Beim Umgang mit Kraftstoffen darf nicht geraucht und
kein offenes Feuer verwendet werden. Im Bereich des zum Auftanken abgestellten
Fahrzeuges dürfen sich im Abstand von mindestens 2 m keine leicht entflammbaren
Materialien, brennbare Stoffe oder funkenbildenden Betriebsmittel befinden. Der Be-
tankungsbereich muß belüftet sein. Brandschutzmittel sind bereitzustellen.
Lagerung und Transport: Die Einrichtung zum Lagern und Befördern von Diesel-
kraftstoffen müssen den gesetzlichen Forderungen entsprechen. Steht keine Zapf-
stelle zur Verfügung, muß der Kraftstoff in sauberen und zugelassenen Gefäßen ge-
lagert und transportiert werden. Der Inhalt ist am Behälter deutlich zu kennzeichnen.
Ausgelaufener Dieselkraftstoff ist durch geeignete Mittel zu binden und umweltge-
recht zu entsorgen.
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