EnEV - Die Energieeinsparverordnung
Energieausweise
Energieausweise
Die EnEV 2009 fordert die Ausstellung von Ausweisen über die
Gesamteffizienz bei Neubauten und bestehenden Gebäuden bei
bestimmten baulichen Änderungen, Sanierungspflichten, Ver-
mietung und Verkauf. Der Energieausweis soll die energetische
Qualität des Gebäudes verdeutlichen und Verbesserungsvorschlä-
ge aufzeigen.
Die Eigenschaften von Gebäudehülle und Anlagentechnik werden
bewertet. Bei öffentlichen Gebäuden mit einer Nutzfläche von
über 1000 m² muss der Energieausweis an einer für die Öffent-
lichkeit gut sichtbaren Stelle ausgehangen werden. Die Gültigkeit
des Ausweises beträgt 10 Jahre; bei umfassenden Sanierungs-
maßnahmen muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden.
Für Nichtwohngebäude im Bestand besteht generell Wahlfreiheit
zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis.
Beispiel: Energieausweis für Wohngebäude nach berechnetem
Energiebedarf des Gebäudes
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