ProCon GWB 15-45, HE
1.4
Personal-Anforderungen
WARNUNG!
Lebensgefahr bei unzureichender Qualifikation!
Unsachgemäßer Umgang führt zu erheblichen Perso-
nen- und Sachschäden.
Deshalb:
- Montage-, Inbetriebnahme- und Wartungsarbeiten,
Reparaturen oder Änderung der eingestellten
Brennstoffmenge dürfen nur von einem Heizungs-
fachmann vorgenommen werden.
- Im Zweifel Fachleute hinzuziehen.
In der Anleitung werden folgende Qualifikationen für verschiedene
Tätigkeitsbereiche benannt:
-
Anlagenbetreiber
ist über die Handhabung der Anlage zu unterrichten, insbesondere
sind ihm die Bedienungsanleitungen der Gasgeräte zu übergeben.
Er ist über die getroffenen Maßnahmen zur Verbrennungsluftver-
sorgung und Abgasabführung zu unterrichten und darauf hinzu-
weisen, dass diese nicht nachteilig verändert werden dürfen. Er ist
für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage verantwortlich und
hat dafür zu sorgen, dass sie regelmäßig von einem Heizungs-
fachmann gewartet wird.
-
Fachpersonal
ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfah-
rung sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der La-
ge, die ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche Ge-
fahren selbständig zu erkennen.
-
Gasfachkraft
ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfah-
rungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestim-
mungen in der Lage, Arbeiten an gastechnischen Anlagen auszu-
führen und mögliche Gefahren selbständig zu erkennen.
Sicherheit
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