Gewährleistung
Gewährleistungsurkunde
MHG leistet Gewähr für Einhaltung ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften sowie für mangelfreie Konstruk-
tion und Herstellung sowie für fehlerfreies Material in der Weise, dass sie Teile, die infolge solcher Mängel
unbrauchbar wurden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde, auf eigene Kosten und Gefahr
neu liefert. Für ersetzte Teile leistet MHG im gleichen Umfang Gewähr wie für den ursprünglichen Lieferge-
genstand.
Für den ProCon GWB ... gelten folgende Gewährleistungsfristen:
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- 2 Jahre Materialgewährleistung auf defekte Teile.
- 5 Jahre Materialgewährleistung auf Speicher, Gussheizkesselkörper, Spiranox-Wärmetauscher
Der Besteller kann MHG nur dann zur Gewährleistung in Anspruch nehmen, wenn die Inbetriebnahme des
Liefergegenstandes durch Personal der MHG oder des autorisierten Fachhandwerks erfolgt ist, der Besteller
die Vorschriften der MHG über die Behandlung und Wartung des Liefergegenstandes beachtet hat, die vorge-
schriebenen Überprüfungen ordnungsgemäß durchführen ließ und keine Ersatzteile fremder Herkunft einge-
baut wurden.
Die vollständigen und aktuellen Liefer- und Gewährleistungsbedingungen sind in der MHG Preisliste, auf der
Rückseite der Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Rechnungen sowie im Internet unter www.mhg.de zu
finden. Auf Wunsch kann MHG die aktuellen allgemeinen Liefer- und Gewährleistungsbedingungen als Aus-
druck per Post zukommen lassen.
MHG Heiztechnik GmbH
M. Niedermayer
156/180
und Aluguss-Wärmetauscher.
i.V. H.-J. Gärtner
ProCon GWB 15-45, HE