ProCon GWB 15-45, HE
2. Verschleißteile
Verschleißteile sind solche Teile, welche bei bestimmungs-
gemäßem Gebrauch des Produktes im Rahmen der Lebens-
dauer mehrfach ausgetauscht werden müssen (z.B. bei War-
tung).
Zu den Verschleißteilen gehören vor allem die nicht gekühlten
Feuer- und heizgasseitig berührten Teile des Brennerkopfes, die
auch vom Gesetzgeber eine Einschränkung in der Gewährleis-
tung erfahren.
3. Hilfsmaterial
Hilfsmaterial ist bei der Reparatur und Wartung von Geräten
erforderlich.
Typische Hilfsmaterialien sind z.B. Dichtungen aller Art, Hanf,
Mennige oder Sicherungen.
Hilfsmaterialien unterliegen keinem Gewährleistungsanspruch,
ausgenommen ist die notwendige Verwendung im Zusammen-
hang mit dem Austausch von Teilen im Rahmen eines beste-
henden Gewährleistungsanspruchs.
10. Gewährleistung
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