Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Empfehlungen Zur Inspektion Und Wartung, Instandsetzung; Unfallverhütung - Volkswagen Der Caddy 2016 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

1.2.8 Empfehlungen zur Inspektion und Wartung, Instandsetzung

Für den Lieferumfang des Aufbauherstellers/ Ausrüsters sollten Inspektions- und Wartungsvorgaben bzw. ein Serviceplan
vorliegen. Hierin sind die Wartungs- und Inspektionsintervalle mit den jeweils zu verwendenden Betriebs- und Hilfsstoffen sowie
Ersatzteilen aufgeführt. Wichtig ist auch eine Angabe der zeitbegrenzten Teile, die in festgelegten Zeitabständen zu überprüfen
sind, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten und ggf. rechtzeitigen Austausch sicherzustellen.
In diesem Sinne sollte auch ein Reparaturleitfaden verfügbar sein, aus dem Drehmomente, Einstelltoleranzen und vergleichbare
technische Größen hervorgehen. Spezifische Sonderwerkzeuge sollten mit Bezugsquelle angegeben werden.
Es sollte seitens des Aufbauherstellers/ Ausrüsters eine Definition vorliegen, welche Arbeiten nur von diesem selbst oder von ihm
freigegebenen Werkstätten durchgeführt werden dürfen.
Sofern im Lieferumfang des Aufbauherstellers/ Ausrüsters elektrische/ elektronische/ mechatronische/ hydraulische/
pneumatische Komponenten enthalten sind, sollten zusätzlich Stromlaufpläne und Fehlersuchprogramme oder vergleichbare
Unterlagen zur systematischen Fehlersuche verfügbar sein.
Bitte beachten Sie bei der Inspektion, Wartung und Instandsetzung des Grundfahrzeugs die Betriebsanleitungen der
Volkswagen AG. Verwenden Sie für Ihr Fahrzeug bitte nur von Volkswagen zugelassene Bremsflüssigkeiten und Motorenöle.
Nähere Informationen zu Bremsflüssigkeiten und Motorenöle finden Sie in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeugs:
http://www.vwn-bordbuch.de
1.2.9 Unfallverhütung
Die Aufbauhersteller haben sicher zu stellen, dass die Aufbauten den geltenden Gesetzen und Verordnungen sowie den
Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und Merkblättern der Unfallversicherungsträger entsprechen.
Zur Vermeidung von Betriebsunsicherheiten sind alle technischen Möglichkeiten auszunutzen. Länderspezifische Gesetze,
Richtlinien und Zulassungsbestimmungen sind zu beachten. Der Aufbauhersteller trägt die Verantwortung für die Einhaltung
dieser Gesetze und Vorschriften. Auskünfte über den gewerblichen Güterverkehr in der Bundesrepublik Deutschland erteilt:
Postanschrift:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Homepage:
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien – Ausgabe November 2017
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Fachausschuss „Verkehr"
Sachgebiet „Fahrzeuge"
Ottenser Hauptstraße 54
D-22765 Hamburg
+49 (0) 40 39 80 - 0
+49 (0) 40 39 80-19 99
info@bgf.de
http://www.bgf.de/
1 Allgemeines
Der neue Caddy – Seite 21 von 164

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis