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Fahrzeugstabilität Und Esc - Volkswagen Der Caddy 2016 Bedienungsanleitung

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2.2.6.2 Fahrzeugstabilität und ESC*
Im Rahmen der Abnahme des aufgebauten Fahrzeugs ist für den Nachweis gemäß UNECE-R 13 (Bremsanlage) eine
Ermittlung der Schwerpunkthöhe bei beladenem Fahrzeug erforderlich.
Die zulässigen Schwerpunkthöhen können dem Kapitel 2.1.3 „Fahrzeugschwerpunkt" entnommen werden.
Von Volkswagen wird keine Aussage getroffen über:
Fahrverhalten
Bremsverhalten
Lenkverhalten und
ESC-Regelverhalten
bei Aufbauten für Ladungen mit ungünstigen Schwerpunktlagen (z. B. Heck-, Hoch- und Seitenlasten), da diese Aspekte
wesentlich durch Aufbauarbeiten beeinflusst werden und daher ausschließlich vom Aufbauhersteller beurteilt werden können.
Warnhinweis
Sowohl bei Um- und Einbauten als auch im fahrfertigen
Zustand dürfen die zulässigen Rad- und Achslasten sowie
die zulässigen Gesamtgewichte (siehe Kapitel 5.5.1) des
Fahrzeugs keinesfalls überschritten werden. Werden die
zulässigen Achslasten überschritten, kann bei
Fahrzeugen mit ESC dieses System nicht mehr
bestimmungsgemäß funktionieren. Dadurch kann der
Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und
einen Unfall verursachen.
Sachhinweis
Ab November 2014 gilt in Europa die gesetzliche
Vorgabe der ESC-Pflicht für Fahrzeug-Neuzulassungen.
In speziellen Ausnahmefällen können Fahrzeuge von
dieser Pflicht befreit werden. Bitte prüfen Sie, ob in dem
vorgesehenen Zulassungsstaat für die vorgesehene
Fahrzeugart des komplettierten Fahrzeugs ESC*
erforderlich ist.
*Electronic Stability Control
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien – Ausgabe November 2017
2 Technische Daten für die Planung
Der neue Caddy – Seite 43 von 164

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