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Regaleinbauten/Werkstattfahrzeuge; Ausführung Von Regal- Und Werkstatteinbauten - Volkswagen Der Caddy 2016 Bedienungsanleitung

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4.3 Regaleinbauten/Werkstattfahrzeuge

4.3.1 Ausführung von Regal- und Werkstatteinbauten
Bei der Ausführung von Regal- und Werkstatteinbauten sind die nachfolgenden Punkte zu beachten:
1.
Auswahl eines geeigneten Grundfahrzeugs (zGG Fahrwerk, Ausstattung)
2.
Fahrerraum und Laderaum sind durch eine Rückhalteeinrichtung (Trennwand, Trenngitter) gemäß
DIN ISO 27956 abzugrenzen.
3.
Die max. zulässige Gewichte und Achslasten des Grundfahrzeugs sind einzuhalten (siehe Kap. 2.2.1 und 6.5.)
4.
Der Einbau sollte so erfolgen, dass die eingeleiteten Kräfte gleichmäßig verteilt werden.
5.
Vor der Befestigung an vorhandenen Verzurrösen sind diese auf ihre Eignung zu prüfen.
6.
Montage, Wartungs-und Betriebsanleitungen mit Angabe der Belastungsgrenzen sind dem umgebauten Fahrzeug
beizufügen.
7.
Die max. Beladung von Schub- und Schrankfächern (unter Berücksichtigung dynamisch auftretender Kräfte) ist zu
kennzeichnen bzw. in der Betriebsanleitung anzugeben. Die Betriebsanleitung ist dem Fahrzeug beizulegen
8.
Die Fahrzeugstruktur darf im Falle eines Unfalls nicht durch die Einbauten geschwächt werden
9.
Die Vorschriften und Normen zur Ladungssicherung sind einzuhalten:
DIN ISO 27956 (Ladungssicherung in Lieferwagen),
VDI 2700 ff
StVO bzw. länderspezifische Gesetze und Verordnungen.
10. Die Einrichtung ist crashsicher auszuführen (z.B. UNECE-R 44-3 City Crash):
Alle Gegenstände, die sich im Fahrzeug befinden, sind so zu sichern, zu installieren oder zu verstauen, dass sie sich bei
einer Beschleunigung/Verzögerung in Vorwärts-, Rückwärts-, Links-, Rechts- und Senkrecht-Richtung nicht in ein
Geschoss verwandeln.
Alle geprüften Fächer, Schienen und nicht zur Lagerung bestimmte Einrichtungen oder Lagerungsvorrichtungen müssen
mit dem höchstens erlaubten zulässigen Gewicht gekennzeichnet werden.
11. Ausgesetzte Kanten, die mit Händen, Beinen, Kopf usw. der Insassen bei normaler Tätigkeit in Berührung kommen können,
dürfen keinen Radius kleiner als 2,5 mm aufweisen.
12. Nach allen Arbeiten an der Karosserie sind Bohrspäne zu entfernen und Korrosionsschutzmaßnahmen durchzuführen. (siehe
Kap. 2.3.2 Änderungen am Rohbau!)
13. Die Anforderungen der Aufbaurichtlinie an elektrische Leitungen und Sicherungen sind einzuhalten:
Kap. 2.5.2.1 Elektrische Leitungen/Sicherungen,
Kap. 2.5.2.2. Zusätzliche Stromkreise
Kap. 2.5.3 Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge
14. Beim Einbau und Umbau dürfen keine elektrischen Leitungen und sonstige Komponenten des Basisfahrzeugs (z.B. Elektrische
Leitungen, Kraftstofftank, Bremsleitungen etc.) beschädigt werden.
15. Der Umbau ist nur durch geschultes Fachpersonal durchzuführen.
16. Bei Fahrzeugen, in denen Gasflaschen transportiert oder mitgeführt werden, ist eine „ausreichende Lüftung" sicherzustellen.
Als „ausreichend" gilt die sog. Diagonallüftung. Üblicherweise von vorne oben (Dach) nach hinten unten (Boden, Seitenwand
unten).
Warnhinweis
Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften für den
Umgang mit Gasflaschen. sind zu beachten
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien – Ausgabe November 2017
4 Ausführungen von Sonderaufbauten
Der neue Caddy – Seite 120 von 164

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