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Steigerbetrieb - Time Ruthmann Steiger Tb 300 Betriebs- Und Wartungsanleitung

Fahrbare hubarbeitsbühne
Inhaltsverzeichnis
1.2.3
1-8
Verwendungszweck und Sicherheitshinweise
 Der Fahrer muss die Fahrbahn und den zu durchfahrenden Raum über-
blicken können.
 Fahrten mit dem Ruthmann-Steiger TB 300 dürfen nur in Transportan-
ordnung des Steigers und mit unbesetzter Arbeitsbühne erfolgen. Der
Transport von Material und Gütern in der Arbeitsbühne ist verboten. Im
Fahrbereich dürfen sich keine Hindernisse befinden.
 Auf ein weiches Anfahren und Abbremsen achten. Schlagartige und
ruckartige Fahrbewegungen sind verboten.
 Bei Berg- oder Talfahrt und Querfahrten zum Hang sind plötzliche Kur-
venfahrten zu vermeiden.
 Im Gefälle niemals auskuppeln und schalten! Das Fahrverhalten sowie
die Lenk- und Bremsfähigkeit werden durch den hohen Lastschwerpunkt
beeinflusst. Daher auf ausreichende Lenk- und Bremsfähigkeit achten!
 Bei Durchfahren von Unterführungen, Brücken u. Ä. ist die Fahrzeughö-
he zu beachten.
 Bei Kurvenfahrten ist, bedingt durch den hinteren Überhang des Fahr-
zeuges, auf das seitliche Ausschwenken des Hecks zu achten!
 Bei Ausfall des Fahrantriebes den Ruthmann-Steiger TB 300 gemäß Be-
triebsanleitung des Fahrgestellherstellers abschleppen.

Steigerbetrieb

 Bei „Ein-Mann-Betrieb" sind die Fahrerhausfenster zu schließen und die
Fahrerhaustüren abzuschließen.
 Der unnötige Aufenthalt auf dem Steiger und im Bereich der Schwenk-
einrichtung ist während des Betriebes verboten.
 Das Betreten von Abdeckungen sowie der Ladefläche (bei Sonderaus-
stattung das Betreten des Daches des Kofferaufbaus) ist während des
Betriebes des Steigers verboten.
 Der Untergrund muss den maximal auftretenden Belastungen unter den
Abstützungen standhalten.
 Auf möglichst horizontale Aufstellung des Steigers ist zu achten.
 Erst nach ordnungsgemäßer Abstützung des Steigers darf der Ausleger
angehoben werden.
 Die Arbeitsbühne darf nur über den dafür bestimmten Zugang betreten
oder verlassen werden.
 Die zulässige Nennlast der Arbeitsbühne darf nicht überschritten wer-
den.
- Umsturzgefahr / Bruchgefahr! -
Durch Überschreitung der maximalen Nennlast ist die Standsicherheit
des Steigers gefährdet! Bauteile des Steigers können beschädigt wer-
den!
®
STEIGER
TB 300
BA.DEU.22-33165-01-10-FTA-jr
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Diese Anleitung auch für:

Ruthmann 33165

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