Inbetriebnahme
BA.DEU.22-33165-01-10-FTA-jr
oder in einer anderen Art und Weise gesichert
werden können. Für nichtelektrotechnische Arbeiten, wie z. B. bei
Bau-, Montage-, Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten,
Ausästung von Freileitungen,
Arbeiten mit sonstigen Geräten und Bauhilfsmitteln
ist gemäß DGUV Vorschrift 3 die Forderung hinsichtlich der zulässigen An-
näherungen (Schutz durch Abstand) erfüllt, wenn z. B. die u. g. Schutzab-
stände nicht unterschritten werden.
Sicherheitsabstände (Schutzabstände) nach der Vorschrift der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen
und Betriebsmittel" für das Arbeiten in der Nähe von unter Spannung ste-
henden Teilen:
Nennspannung
bis
über
1 kV
über 110 kV
über 220 kV
bei unbekannter Nennspannung
1
*
Länderspezifisch können andere Sicherheitsabstände (Schutzabstände)
gelten. Das Einsatzpersonal hat sich über die, gemäß den örtlichen
Bestimmungen einzuhaltende Sicherheitsabstände zu informieren.
Sind keine Informationen über vermeintlich unter Spannung stehende Tei-
le bekannt, so ist in jedem Fall der größte Sicherheitsabstand einzuhal-
ten.
Sicherheitsabstand *
1000 V (1 kV)
bis
110 kV
bis
220 kV
bis
380 kV
®
STEIGER
TB 300
1
1,0 m
3,0 m
4,0 m
5,0 m
5,0 m
5-9