5.3.2.3
5-10
Sicherheitsabstände zu Böschungen, Gräben und Ausschach-
tungen
! GEFAHR
Umsturzgefahr! Böschungs- Graben- und Aus-
schachtungskanten können aufgrund der ein-
wirkenden Stützkräfte abrupt ins Rutschen gera-
ten. Kanten können unterspült sein. Die Standsi-
cherheit des Steigers ist gefährdet. Der Steiger
kann umkippen!
Niemals den Steiger an unbekannte Böschun-
gen, Gruben und Ausschachtungen aufstellen!
Immer einen ausreichenden Abstand zur Bö-
schungs- Graben- und Ausschachtungskante
einhalten.
Unterlegplatten und ggf. weitere geeignete groß-
flächige Unterlagen unter den Stütztellern legen!
Wird der Ruthmann-Steiger TB 300 z. B. in Baustellen an Böschungen,
Gräben, Ausschachtungen aufgestellt, so ist gegenüber der Kante ein aus-
reichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Maßnahmen zum standsi-
cheren Aufstellen des Steigers können z. B. der
DGUV Vorschrift 39 „Bauarbeiten",
DIN 4124 „Baugruben und Gräben" und der
Technischen Anleitung der IPAF „Bodenverhältnisse"
entnommen werden. In anderen Nationen sind gleichlautende, länderspezi-
fische Vorschriften zu beachten!
Böschungs-, Graben- und geböschte Baugrubenkanten dürfen erst befah-
ren werden, wenn die Standfestigkeit der Erd- bzw. Felswände sicherge-
stellt ist. Dies gilt auch für verbaute Gräben, Baugruben und Ausschach-
tungen, solange der Verbau noch nicht vollständig eingebracht ist. Das
standsichere Aufstellen des Steigers ist abhängig von der
Geländeneigung,
Bodeneigenschaft,
Neigung der Böschung bzw. geböschten Baugrube,
Höhe der Böschung bzw. geböschten Baugrube und von dem
Gesamtgewicht des Steigers.
Nach der DIN 4124 kann auf ebenen horizontalen Gelände die Aufstel-
lung des Steigers in der Nähe einer Böschung, eines Grabens oder einer
geböschten Baugrube mit einem entsprechenden Sicherheitsabstand „D"
erfolgen, wenn die angrenzende Neigung geringer ist als:
≤ 45° bei nichtbindigen oder weichen bindigen Boden,
®
STEIGER
TB 300
Inbetriebnahme
BA.DEU.22-33165-01-10-FTA-jr