5.3.2.2
5-8
Leitkegel,
fahrbare Absperrtafel (mit bzw. ohne Warnfahne),
fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil (mit bzw. ohne
Warnfahne).
Sicherungsposten
Die Sicherung von Arbeitsstellen und die Verwendung von Absperrgeräten
erfolgen nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Stra-
ßen (z. B. RSA 95 bzw. ASR A5.2).
Sicherheitsabstände zu unter Spannung stehenden Teilen
elektrischer Anlagen
! GEFAHR
Lebensgefahr durch elektrischen Stromschlag!
Das Berühren unter Spannung stehender Teile
elektrischer Anlagen kann tödliche Folgen haben!
Auch bei weniger gut leitenden Materialien kann
insbesondere bei Nässe ein Stromüberschlag er-
folgen!
Ausreichenden Sicherheitsabstand zu den unter
Spannung stehenden Teilen einhalten! Er gilt
nach allen Richtungen gegen direktes Berühren,
auch für Teile des Steigers (wie z. B. Arbeits-
bühne, Ausleger, Steigerunterbau, Fahrgestell,
etc.), Geräte, Werkzeuge und Werkstücke.
Den Sicherheitsabstand nicht durch Steigerbe-
wegungen unterschreiten.
Äußere Einflüsse, wie z. B. das eventuelle Auf-
schwingen der Arbeitsbühne, des Auslegers
und das Aufschwingen von z. B. Freileitungen
bei Wind sind bei der Bemessung des Sicher-
heitsabstandes zu berücksichtigen.
Wird der Ruthmann-Steiger TB 300 an oder in der Nähe von unter Span-
nung stehenden Teilen elektrischer Anlagen eingesetzt, so ist ein ausrei-
chender Sicherheitsabstand gegenüber den unter Spannung stehenden
Teilen einzuhalten, wenn die Teile der Anlage für die Dauer der Arbeiten
zum Schutz der Personen z. B. nicht
spannungsfrei geschaltet und geerdet oder
elektrisch isoliert oder
abgedeckt und / oder abgeschrankt,
®
STEIGER
TB 300
Inbetriebnahme
BA.DEU.22-33165-01-10-FTA-jr