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Der Abstützarm muss entweder vollständig horizontal ausgefahren oder
vollständig horizontal eingefahren sein. Zwischenstellungen für das hori-
zontale Ausfahren sind verboten. Die Rechnersteuerung erkennt, u. a. an-
hand des Ausschubs der Abstützarme und Bodenkontaktabfrage der Stütz-
zylinder, den, für die Abstützsituation zulässigen Arbeitsbereich.
Ausreichenden Sicherheitsabstand zu Böschungen, Gräben und Aus-
schachtungen einhalten (
Der Steiger darf nicht wegrutschen können.
Zum Ausfahren der Stützen muss ausreichender Freiraum vorhanden
sein.
Geeignete Ruthmann-Unterlegplatten (Sonderausstattung) oder andere
geeignete Unterlagen verwenden. Sie müssen vollflächig auf dem Un-
tergrund aufliegen. Anleitung zur Unterlegplatte beachten!
Die Stützteller müssen ordnungsgemäß waagerecht und mittig auf den
Unterlegplatten aufliegen und dürfen nicht verkanten. Die Stützteller
müssen sich während des Aufstellvorganges frei bewegen können.
Bei unzureichendem Stützenhub sind die Unterlegplatten entsprechend
mit geeigneten Mitteln (Unterlegbohlen) zu unterlegen.
Die Stützen mindestens bis zur Freigabe von Auslegerbewegungen aus-
fahren. Alle Stützen müssen Bodenkontakt haben. Bei Minimalabstüt-
zung müssen nur die hinteren Stützen Bodenkontakt haben. Die vorde-
ren Stützen sind in diesen Fall beliebig.
Für die Arbeitsbereiche mit „voller Abstützung", „einseitiger Abstützung
im Fahrzeugprofil" bzw. „beidseitiger Abstützung im Fahrzeugprofil"
müssen die Räder des Fahrzeuges entlastet, d.h. vom Boden abgeho-
ben sein (Bodenfreiheit). Behalten die Räder Bodenkontakt, so sind
ebenfalls Auslegerbewegungen mit einem „eingeschränkten" Arbeitsbe-
reich möglich (Minimalabstützung). Die Rechnersteuerung erkennt mit
Hilfe der Sensorik den, für die Abstützsituation zulässigen Arbeitsbe-
reich.
Die Aufstell-Neigung des Steigers ist mit der Dosenlibelle zu kontrollie-
ren. Die zulässige Aufstell-Neigung darf nicht überschritten werden.
Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug verwindungsfrei ausgeho-
ben wird.
Die Abstützung muss so erfolgen, dass die Standsicherheit des
Ruthmann-Steigers TB 300 immer gewährleistet ist.
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STEIGER
TB 300
Kapitel 5.3.2.3 ).
Bedienung
BA.DEU.22-33165-01-10-FTA-jr