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Time RUTHMANN STEIGER TB 300 Betriebs- Und Wartungsanleitung Seite 313

Fahrbare hubarbeitsbühne
Inhaltsverzeichnis
Instandhaltung
9.4.2.2.1
9.4.2.2.2
BA.DEU.22-33165-01-10-FTA-jr
Regelmäßige Prüfung
Der Ruthmann-Steiger TB 300 ist, neben den in dieser Betriebs- und War-
tungsanleitung genannten Intervallen, nach der Erstinbetriebnahme in Ab-
ständen von längstens einem Jahr durch eine befähigte Person zu prüfen
(Sachkundigenprüfung nach DGUV Grundsatz 308-002). Für die Durchfüh-
rung der Prüfung durch die befähigte Person können neben den Sachver-
ständigen auch z. B. Kundendienstmonteure des RUTHMANN-Service,
Betriebsingenieure und Betriebsmeister herangezogen werden.
Der Umfang der regelmäßigen Prüfung umfasst alle in dieser Betriebs- und
Wartungsanleitung genannten Inspektionsarbeiten (  ). Siehe Kap. 9.4.1
„Inspektion- / Wartungsliste" und ggf. Kap. 10 „Sonderausstattungen". Re-
gelwerke und weitere Erkenntnisse der gesetzlichen Unfallversicherungs-
träger sind zu berücksichtigen. Der Umfang erstreckt sich auf:
 eine Sichtprüfung des Steigers mit besonderer Beachtung von Korrosion
oder anderer Schädigungen der tragenden Teile und Schweißnähte.
Dies betrifft vor allem drehbare Teile, z. B. Bolzenverbindung von Ge-
lenkteilen der erweiterten Konstruktion.
 eine Prüfung der mechanischen, hydraulischen und elektrischen Syste-
me unter besonderer Berücksichtigung von Sicherheitseinrichtungen,
 eine Prüfung der Wirksamkeit von Bremsen und/oder Überlasteinrich-
tungen,
 und Funktionsprüfungen.
Außerordentliche Prüfung
Der Ruthmann-Steiger TB 300 einschließlich Trägerfahrgestell ist nach we-
sentlichen Änderungen der Konstruktion und nach wesentlichen Instand-
setzungen an tragenden Teilen vor der Wiederinbetriebnahme durch einen
Sachverständigen zu prüfen. Für die Durchführung der Prüfung durch den
Sachverständigen können z. B. Fachingenieure des RUTHMANN-Service,
Sachverständige der Technischen Überwachung, Fachingenieure der Be-
treiber und freiberufliche Fachingenieure herangezogen werden.
Die außerordentliche Prüfung beinhaltet:
 eine Vorprüfung,
 eine Bauprüfung,
 eine Abnahmeprüfung
in einem Umfang, der den durchgeführten Änderungen oder Instandset-
zungen entspricht. Die Prüfung richtet sich nach Art und Umfang der Ände-
rung und ist in Anlehnung an die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
®
STEIGER
TB 300
9-35
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Diese Anleitung auch für:

Ruthmann 33165

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