Verwendungszweck und Sicherheitshinweise
BA.DEU.22-33165-01-10-FTA-jr
Wir empfehlen während des Betriebs des Steigers in der Arbeitsbühne
ein Rückhaltesystem anzulegen.
Bei Einsatz einer Motorsäge muss sich, ab zwei Personen in der Ar-
beitsbühne, gemäß GBG 1 „Arbeitssicherheit bei Baumarbeiten" und
UVV 4.2 § 3 „Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen" der Gartenbau-
Berufsgenossenschaft, ein Trenngitter zwischen dem Motorsägenführer
und der / den anderen Person(en) befinden.
Lasten (z. B. Werkzeug) sind auf der Arbeitsbühne so anzubringen, dass
unbeabsichtigte Lageveränderung verhindert wird.
Handkräfte dürfen maximal 400 N betragen.
Leitungszug ist verboten. - Umsturzgefahr! -
Es dürfen keine Gegenstände von oder zur Arbeitsbühne geworfen wer-
den.
Zuladungen, die die Standsicherheit des Steigers gefährden, sind verbo-
ten.
Weitere Zuladung nach Ansprechen der Lastmesseinrichtung und / oder
Lastmomentbegrenzung ist verboten.
Bei aufkommendem Gewitter ist der Betrieb einzustellen.
Zweckmäßiger Weise sind vor dem Einsatz beim Wetterdienst Informa-
tionen über die zu erwartenden Wetterbedingungen einzuholen.
Bei einer Windstärke über 6 Beaufort-Grad (Windgeschwindigkeit
12,5 m/s) ist der Betrieb einzustellen.
Zweckmäßiger Weise sind vor dem Einsatz beim Wetterdienst Informa-
tionen über die zu erwartenden Wetterbedingungen einzuholen.
Verboten ist das Anbringen von Gegenständen jeglicher Art (z. B.
Schrifttafeln, Fahnen, etc.), die die Windkraft auf den Steiger unzulässig
erhöhen.
Die Arbeitshöhe und -weite darf nicht durch Leitern, Bretter oder sonsti-
ge Gegenstände erhöht oder erweitert werden.
Die Steuerung aller betriebsmäßigen Bewegungen der Arbeitsbühne
darf nur von dem Bedienpersonal aus der Arbeitsbühne ausgeführt wer-
den.
Das Bedienpersonal in der Arbeitsbühne kann die Gefahren, denen das
Personal in der Arbeitsbühne z. B. durch Hindernisse im Arbeitsbereich
des Steigers ausgesetzt ist, im Allgemeinen selbst am besten einschät-
zen. Das Bedienpersonal in der Arbeitsbühne muss daher unbedingt in
der Lage sein, die Bewegungen der Arbeitsbühne steuern zu können.
- Umsturzgefahr! -
- Umsturzgefahr! -
- Blitzschlaggefahr! -
- Umsturzgefahr! -
- Umsturzgefahr! -
- Umsturzgefahr! -
- Stoß- und Quetschgefahr! -
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STEIGER
TB 300
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