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Time RUTHMANN STEIGER TB 300 Betriebs- Und Wartungsanleitung Seite 71

Fahrbare hubarbeitsbühne
Inhaltsverzeichnis
Verwendungszweck und Sicherheitshinweise
BA.DEU.22-33165-01-10-FTA-jr
 Wir empfehlen während des Betriebs des Steigers in der Arbeitsbühne
ein Rückhaltesystem anzulegen.
 Bei Einsatz einer Motorsäge muss sich, ab zwei Personen in der Ar-
beitsbühne, gemäß GBG 1 „Arbeitssicherheit bei Baumarbeiten" und
UVV 4.2 § 3 „Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen" der Gartenbau-
Berufsgenossenschaft, ein Trenngitter zwischen dem Motorsägenführer
und der / den anderen Person(en) befinden.
 Lasten (z. B. Werkzeug) sind auf der Arbeitsbühne so anzubringen, dass
unbeabsichtigte Lageveränderung verhindert wird.
 Handkräfte dürfen maximal 400 N betragen.
 Leitungszug ist verboten. - Umsturzgefahr! -
 Es dürfen keine Gegenstände von oder zur Arbeitsbühne geworfen wer-
den.
 Zuladungen, die die Standsicherheit des Steigers gefährden, sind verbo-
ten.
 Weitere Zuladung nach Ansprechen der Lastmesseinrichtung und / oder
Lastmomentbegrenzung ist verboten.
 Bei aufkommendem Gewitter ist der Betrieb einzustellen.
Zweckmäßiger Weise sind vor dem Einsatz beim Wetterdienst Informa-
tionen über die zu erwartenden Wetterbedingungen einzuholen.
 Bei einer Windstärke über 6 Beaufort-Grad (Windgeschwindigkeit
12,5 m/s) ist der Betrieb einzustellen.
Zweckmäßiger Weise sind vor dem Einsatz beim Wetterdienst Informa-
tionen über die zu erwartenden Wetterbedingungen einzuholen.
 Verboten ist das Anbringen von Gegenständen jeglicher Art (z. B.
Schrifttafeln, Fahnen, etc.), die die Windkraft auf den Steiger unzulässig
erhöhen.
 Die Arbeitshöhe und -weite darf nicht durch Leitern, Bretter oder sonsti-
ge Gegenstände erhöht oder erweitert werden.
 Die Steuerung aller betriebsmäßigen Bewegungen der Arbeitsbühne
darf nur von dem Bedienpersonal aus der Arbeitsbühne ausgeführt wer-
den.
Das Bedienpersonal in der Arbeitsbühne kann die Gefahren, denen das
Personal in der Arbeitsbühne z. B. durch Hindernisse im Arbeitsbereich
des Steigers ausgesetzt ist, im Allgemeinen selbst am besten einschät-
zen. Das Bedienpersonal in der Arbeitsbühne muss daher unbedingt in
der Lage sein, die Bewegungen der Arbeitsbühne steuern zu können.
- Umsturzgefahr! -
- Umsturzgefahr! -
- Blitzschlaggefahr! -
- Umsturzgefahr! -
- Umsturzgefahr! -
- Umsturzgefahr! -
- Stoß- und Quetschgefahr! -
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STEIGER
TB 300
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