Bedienung
6.5.2
BA.DEU.22-33165-01-10-FTA-jr
Betreten und Verlassen der Arbeitsbühne
! WARNUNG
Bruchgefahr / Absturzgefahr!
Durch Überschreitung der maximalen Nennlast der
Arbeitsbühne können Bauteile des Steigers über-
lastet und beschädigt werden, welches zu schwe-
ren Unfällen führen kann!
Die maximale Nennlast darf nicht überschritten
werden.
Das Bedienpersonal muss selbst darauf achten,
dass die Nennlast nicht überschritten wird. Sie-
he Beschilderung der Arbeitsbühne und Haupt-
kenndaten des Ruthmann-Steigers TB 300.
Sturzgefahr!
Das Betreten und Verlassen der angehobenen
Arbeitsbühne ist verboten!
Die Arbeitsbühne darf nur in Grundstellung be-
treten bzw. verlassen werden!
Betreten:
Aufstieg betreten.
Tür öffnen.
Arbeitsbühne betreten.
Tür schließen.
Wir empfehlen, um die Sicherheit zu erhöhen, während des
Steigerbetriebs in der Arbeitsbühne ein Rückhaltesystem gegen
Absturz anzulegen. Z. B. ein Sicherheitsgeschirr mit automa-
tisch verstellbarem Höhensicherungsgerät. Die Halteleine ist an
den vorgesehenen Anschlagpunkt der Arbeitsbühne einzuklin-
ken. Die Halteleine ist so kurz zu halten, dass die Absturzkante,
d. h. die Umwehrung der Arbeitsbühne nicht überschritten wird.
Verlassen:
Tür öffnen.
®
STEIGER
TB 300
6-13