1.3
1.3.1
1-16
Verwendungszweck und Sicherheitshinweise
Beschilderung
Die Beschilderung am Ruthmann-Steiger TB 300 ist zu beachten. Sie
gibt neben den Informationen zu den Bedienelementen u. a. gezielte Si-
cherheits- und Gesundheitsaussagen für Personen, die mit dem Steiger
arbeiten und/oder sich an dem Steiger aufhalten. Durch die Kombination
von Form, Farbe, Klartext und/oder Bildzeichen (Symbolen) werden,
insbesondere bei den Sicherheitsschildern, die o. g. Aussagen verdeut-
licht.
Am Steiger angebrachte Sicherheitsschilder (Sicherheitskennzeichnun-
gen)
untersagen das Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann
(Verbotszeichen);
warnen vor Risiken oder Gefahren (Warnzeichen);
liefern weitere Sicherheitsaussagen (Hinweiszeichen);
etc.
Ist die Sicherheitsaussage eines Verbots- bzw. Warnzeichens allein
nicht ausreichend, übermitteln Zusatzzeichen ergänzende Informatio-
nen. Das Zusatzzeichen ist direkt unter oder neben dem Verbots- bzw.
Warnzeichen angebracht.
Die Beschilderung des Steigers muss stets vollständig und im lesbaren
Zustand gehalten werden.
Bildzeichen auf Sicherheitsschilder
Verbots- und Warnzeichen
®
STEIGER
TB 300
Allgemeines Verbotszeichen. Das Verbotszei-
chen steht immer im Zusammenhang mit einem
Zusatzzeichen.
BA.DEU.22-33165-01-10-FTA-jr