Inbetriebnahme
BA.DEU.22-33165-01-10-FTA-jr
≤ 60° bei mindestens steifen bindigen Boden,
≤ 80° bei Fels.
Hierbei ist nichtbindiger Boden rolliger Boden, der aus Körnern unter-
schiedlicher Größe besteht, wie z. B. Geröll, Schotter, Kies und Sanden
sowie Gemischen daraus. Bindiger Boden ist ein Boden, der Wasser auf-
nehmen und halten kann, wie z. B. Schluff, Ton und Gemische daraus wie
Lehm oder Mergel. Und Fels ist ein Gestein, das dicht und fest gelagert
oder locker und zerklüftete sein kann, wie z. B. Kalkstein, Sandstein, Gra-
nit, Basalt oder Porphyr.
Sicherheitsabstand „D" zur o. g. Böschung bzw. geböschten Baugrube
gemäß der „Technischen Anleitung der IPAF":
D ≥ a x 4
und
D + d ≥ 2 x H
mit
d = H / tan
≙ Sicherheitsabstand
D
≙ Kantenlänge der vollflächig aufliegenden quadratischen Unterlegplatte
a
≙ horizontale Böschungslänge
d
H
≙ Böschungshöhe
≙ Neigung der Böschung
Als Sicherheitsabstand „D" gilt der lichte Abstand von der Außenkante der
Stützteller-Unterlage zur Kante! Die quadratische Unterlage (a x a) unter
dem Stützteller muss ausreichend groß bemessen sein.
Gemäß DIN 4124 muss sie eine tragende Auflagefläche von mindestens
2
> 0,40 m
haben. Das entspricht einer Kantenlänge von a > 0,62 m. Der Si-
cherheitsabstand beträgt somit beispielsweise für eine 2 m hohe Böschung
mit einer Neigung von 30° umgerechnet mindestens 2,50 m.
D ≥ a x 4;
d = H / tan ;
D + d ≥ 2 x H;
Sicherheitsabstände im geneigten Gelände zur Böschung bzw. gebösch-
ten Baugrube oder zum Grabenverbau für den waagerechten bzw. senk-
D ≥ 0,62 x 4;
d = 2,00 / tan 30°;
und
2,48 + 3,46 > 2 x 2;
®
STEIGER
TB 300
D ≥ 2,48
d = 3,46
5,94 > 4
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