5.3
5.3.1
5-4
Maßnahmen vor dem Steigerbetrieb
Arbeiten mehrere Personen mit dem - oder im Umfeld des Ru-
thmann-Steigers TB 300 zusammen, so ist eine aufsichtführen-
de Person zu bestimmen.
Prüfungen vor dem Steigerbetrieb
Das Bedienpersonal muss vor jeder Inbetriebnahme und vor Beginn jeder
Arbeitsschicht sich vom vorschriftsmäßigen Zustand des Ruthmann-
Steigers TB 300 überzeugen und die Wirksamkeit der Betätigungs- und Si-
cherheitseinrichtungen prüfen (
Prüfungen:
Betriebs- und Wartungsanleitungen und ggf. zum Einsatz gehörende Be-
triebsanweisung(en) sind vor Ort.
Der Steiger muss für die am Einsatzort gegebenen Bedingungen und für
die vorgesehene Verwendung geeignet sein (
Prüfungsintervall der „Regelmäßige Prüfung" (Sachkundigenprüfung) ist
nicht überschritten (
buch des Steigers).
Steiger visuell auf
Beschädigung, Risse, Verformungen,
Korrosion an den tragenden Teilen,
Befestigung und Sicherung lösbarer Verbindungen und Abdeckun-
gen,
Leckage.
Betretbare Bauteile und Standflächen wie Aufstiege, Leitern, Arbeits-
bühne etc. auf Tritt- und Rutschsicherheit (Sauberkeit, Abnutzung, etc.).
Anschlagpunkte für das Einklinken von Personenrückhaltesystemen auf
Beschädigung und Abnutzung.
Wasserablauföffnungen der Arbeitsbühne müssen frei sein.
Lesbarkeit der Beschilderung, wie Informations- und Sicherheitskenn-
zeichnungen, Fabrikschild, Prüfplakette, etc. (
Rundumkennleuchten, Stützenblinkleuchten.
Kraftstoffvorrat, Motoröl und zusätzliche Betriebsstoffe wie z. B. Adblue.
Füllstände gemäß Betriebsanleitung des Fahrgestellherstellers prüfen.
Fahrzeugbatterien. Ladezustand der Fahrzeugbatterien gemäß Be-
triebsanleitung des Fahrgestellherstellers prüfen.
®
STEIGER
TB 300
Kapitel 9.4.1 und 9.4.2.1 )!
Kapitel 0.5.3 und 9.4.2.2 als auch Betriebshand-
Inbetriebnahme
Kapitel 1.1 und 2 ).
Kapitel 1.3 und 2.2 ).
BA.DEU.22-33165-01-10-FTA-jr