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Steigerbetrieb
! WARNUNG
Umsturzgefahr!
Die Standsicherheit des Steigers kann z. B. durch
Personen im Fahrerhaus gemindert werden. Der
ausgehobene Steiger könnte, bei nach vorne aus-
geführten Auslegerbewegungen, eine Kippbewe-
gung über die vorderen Stützen ausführen.
Bei ausgehobener Vorderachse ist der Aufent-
halt im Fahrerhaus verboten!
Zuladungen im Fahrerhaus bzw. zusätzliche
Lasten oder Anbauten am Fahrerhaus sind
ebenfalls verboten!
Vordere Auftritte dürfen nicht benutzt werden!
Alle betriebsmäßigen Bewegungen des Ruthmann-Steigers
TB 300 sind nur bei laufendem Fahrzeugmotor möglich. Die
Zündung und der Hydraulikpumpenantrieb (Nebenantrieb) müs-
sen während des gesamten Steigerbetriebs eingeschaltet blei-
ben.
Den Steigerbetrieb, insbesondere die Auslegerbewegungen nur
mit betriebswarmem Fahrzeugmotor ausführen. Anderenfalls
kann z. B. bei Auslegerbewegungen der Fahrzeugmotor „ab-
gewürgt" werden. In diesem Fall muss dann der Fahrzeugmotor
mit dem Zündschlüssel erneut angelassen und der Hydraulik-
pumpenantrieb erneut eingeschaltet werden.
Voraussetzung:
Inbetriebnahme des Ruthmann-Steigers TB 300 gemäß Kapitel 5,
Fahrzeugmotor angelassen,
Hydraulikpumpenantrieb ein,
Steuerstelle BÜHNENSTEUERUNG eingeschaltet.
In der Steuerstellenanwahl BÜHNENSTEUERUNG werden alle Steigerbe-
wegungen mit dem Steuerpult der Arbeitsbühne gesteuert.
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STEIGER
TB 300
Bedienung
BA.DEU.22-33165-01-10-FTA-jr